25.09.2020 | 16:29:00 | ID: 29205 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Futternutzung auf öko­logischen Vorrangflächen für dieses Jahr frei

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschaftliche Unternehmen haben auch in diesem Jahr in MV auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungs­jahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in den vergangenen aber auch in diesem Jahr war insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträge gekennzeichnet.
Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, wurde nicht zuletzt auf Wunsch Mecklenburg-Vorpommerns seitens des Bundes geregelt, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futter­nutzung (sowohl Mahd wie Beweidung) in ganz Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden.

Eine Anzeige der Nutzung ist erforderlich. Das Formular ist im „Agrarantrag 2020-Online“ unter „weitere Dokumente“ abgelegt (http://www.agrarantrag-mv.de). Die Anzeige ist vor Beginn der Nutzung im zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen

„Wir wollen damit über die bereits freigegebenen Bracheflächen als ökologische Vorrangflächen hinaus den viehhaltenden Betrieben helfen.“ betonte Minister Dr. Backhaus.

Das Ministerium macht damit von der am 24.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Möglichkeit, diese Flächen auch mit anderen Tierarten zu beweiden bzw. einer Schnittnutzung zu zuführen, Gebrauch.

Eine vorzeitige anderweitige Nutzung bzw. Umbruch vor dem 15. Februar 2021 als relevanten Cross Compliance-Termin ist rechtlich nicht erlaubt und aus umwelt­politischer Zielstellung nicht zulässig und würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.

In MV haben in 2020 insgesamt 1.154 Landwirte Untersaaten und Zwischenfrüchte im Umfang von ca. 75.265 ha als ökologische Vorrangflächen angegeben, deren Aufwuchs dann für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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