30.05.2018 | 21:10:00 | ID: 25436 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Griese: „Mit vorsorglicher Ausweisung des Wolf-Präventionsgebiets ‚Westerwald‘‚ unterstützen wir Nutztierhalter in der Region“

Mainz (agrar-PR) - Beim vierten Runden Tisch Großkarnivoren informierte Staatssekretär Griese Nutztierhalter, Jäger, Naturschutzverbände und Landwirtschaftsvertreter über die aktuelle Lage zum Wolf.
„Mit dem Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz hat sich das Land bereits 2015 für die mögliche Rückkehr des Wolfes gerüstet. Neben der Erstattung von Schäden an Nutztieren durch den Wolf sind darin auch konkrete Möglichkeiten für die Förderung von Präventionsmaßnahmen sowie für die Ausweisung von Präventionsgebieten festgeschrieben.

Auf Grundlage des Managementplans werden wir nun das Wolf-Präventionsgebiet „Westerwald“ vorsorglich ausweisen, um den Nutztierhaltern vor Ort die Beantragung der im Managementplan verankerten Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese im Anschluss an den vierten Runden Tisch Großkarnivoren in Mainz.

Grundsätzlich erfolgt die Ausweisung eines Präventionsgebietes nur, wenn sich ein Wolf in einer Region etabliert hat. Hinweise darauf haben sich verdichtet, denn innerhalb dieses Jahres haben zwei Individuen den Bereich des Präventionsgebietes „Westerwald“ – das die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz umfasst – nachweislich durchstreift.

„Mit der vorsorglichen Ausweisung des Wolf-Präventionsgebiets ,Westerwald‘ ebnen wir den Weg für Präventionsmaßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter: So können dort künftig bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde primär für Schafs-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden“, so Griese zu der Entscheidung.

„Zudem möchten wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Rückkehr des Wolfes aufrechterhalten“, führte der Staatssekretär an. Der Wolf ist nach wie vor eine EU-weit gefährdete und als solche auch eine streng geschützte Art. Der Abschuss von Wölfen ist daher grundsätzlich verboten.

„Unser Wolfsmanagementplan sieht jedoch bereits heute die Möglichkeit vor, Wölfe durch behördliche Anordnung zu töten, wenn sie verhaltensauffällig und gefährlich werden. Klar ist: Der Schutz des Menschen steht unbedingt vor dem Schutz des Wolfes“, erläuterte Griese.

Wölfe können pro Nacht bis zu 80 Kilometer zurücklegen. Daher ist es durchaus möglich, dass Einzeltiere Rheinland-Pfalz durchstreifen, ohne sich hier langfristig niederzulassen.

„Nicht zuletzt weil der Wolf eine hochmobile Art ist, haben wir im März dieses Jahres ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen. Die Kooperationsvereinbarung umfasst die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Fang und Besenderung von Wölfen, den Umgang mit bzw. die Entnahme von auffälligen Tieren sowie einen regelmäßigen Informationsaustausch“, sagte der Staatssekretär abschließend.

Zum Hintergrund:

Bisher wurden in 13 Fällen Wölfe in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf sechs bis neun einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind:

- 2012 (zwei Nachweise): Sichtung und Abschuss eines Wolfes im Westerwald

- 2015 (ein Nachweis): genetischer Nachweis an Rehriss im Wasgau

- 2016 (fünf Nachweise): genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Giershofen, zwei genetische Nachweise an gerissenen Schafen bei Leubsdorf, genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leubsdorf, Sichtung mit Bildbeleg im Bereich Neuwied.

Es ist wahrscheinlich, dass die Risse von Schaf und Reh bei Leubsdorf und der Fotonachweis aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zueinander von ein und demselben Tier stammen.

- 2017 (ein Nachweis):  Bildnachweis eines Wolfs bei Rheinbrohl/Neuwied

- 2018 (vier Nachweise): genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Leutesdorf/Neuwied, genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leutesdorf/Neuwied, genetischer Nachweis an Hirschkalb bei Reidenbruch/Neuwied, Sichtung mit Bildbeleg am Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf

Die Risse der Damtiere und des Rehs bei Leutesdorf sind auf die gleiche Wolfsfähe zurück zu führen.

Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium unter der Telefonnummer 06306 911199 eine zentrale Hotline eingerichtet.

Förderungen für Präventionsmaßnahmen im Wolf-Präventionsgebiet „Westerwald“ können bei der Stiftung Natur und Umwelt beantragt werden.

Der Managementplan ist online abrufbar unter: mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf (mueef-rlp)
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