Fischerei mit Grundschleppnetzen im Nordsee-Schutzgebiet Doggerbank ist gesetzeswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das BUND-Meeresschutzbüro hat die nationale und europäische Rechtsgrundlage zur Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone von der Kanzlei Ocean Vision Legal prüfen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Fangerlaubnis mit Grundschleppnetzen in dem Nordsee-Schutzgebiet „Doggerbank“ verstößt gegen geltendes Recht. mehr...
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute veröffentlichten EU-Fischereimaßnahmen, die Lebensräume und Arten in den deutschen Schutzgebieten der Nordsee vor Fischerei mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen schützen werden. mehr...
Von allen untersuchten Arten der Fische, bodenlebenden Wirbellosen und Großalgen der deutschen Küsten- und Meeresgebiete stehen 30 Prozent auf der Roten Liste und sind damit als gefährdet einzustufen. mehr...