19.12.2019 | 19:20:00 | ID: 28169 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Höfken: „Einheitliche Vorgaben in der Lebensmittelüberwachung!“

Mainz (agrar-PR) - Entschließungsantrag aus Rheinland-Pfalz für Bundesratsabstimmung / Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Verbraucherinformationsgesetzes
„Die jüngsten Vorkommnisse in der Lebensmittelüberwachung in Bezug auf verunreinigte und verfälschte Lebensmittel und die damit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufkommende Verunsicherung haben gezeigt, wie wichtig es ist, schnell und wirksam die Lieferwege von Lebensmitteln rückverfolgen zu können, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergreifen zu können“, erklärt Ernährungsministerin Ulrike Höfken anlässlich der Abstimmung im Bundesrat.

Aus ihrer Sicht müssten bestehende nationale Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geändert und ergänzt werden, um den Vollzug zu erleichtern. Unter anderem sollten Unternehmen verpflichtet werden, deutschlandweit einheitliche Lieferlisten zu führen, um den Weg der Ware von der Produktion in den Groß- und Einzelhandel rückverfolgen zu können.

„Häufig sind die in der Praxis bereitgestellten Daten von Unternehmen schlecht lesbar und wenig einheitlich, was die amtliche Rückrufüberwachung verzögert und zusätzliche Arbeit verursacht. Durch Vorgaben und Konkretisierungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch kann die Informationsweitergabe bei Ereignisfällen verbessert und beschleunigt werden“, so die Ministerin.

Darüber hinaus fordert Höfken eine Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes, um die Arbeit der Lebensmittelüberwachung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter zu machen und ihnen für ihre Konsumentenentscheidung notwendige Informationen über etwaige Lebensmittelmissstände bereitzustellen.

Bislang bestehen derartige Regelungen voneinander getrennt im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Ministerin fordert, die Regelungen beider Gesetze im Sinne der Transparenz- und Informationsvorgaben des VIG zu aktualisieren und aufeinander abzustimmen.

Mit den bestehenden Regelungen liege laut Höfken derzeit kein transparentes Informationsangebot vor. „Das muss sich ändern“, erklärt die Ministerin, „auch um die Regelungslücken zu schließen, die zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Ländern, zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen und letztendlich bei allen Beteiligten zu Rechtsunklarheit und Rechtsunsicherheit führen.“ Daher setzt sich die Ministerin für bundesweit einheitliche und wirksame Transparenzvorschriften ein und fordert die Bundesregierung auf, auf diese Weise einen wichtigen Schritt im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu vollziehen.

Hier finden Sie die Entschließungsanträge

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/to-node.html?cms_topNr=45a#top-45a

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/to-node.html?cms_topNr=45b#top-45b
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