26.03.2015 | 15:40:00 | ID: 20038 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Infrastrukturministerin sagt fachliche Hilfe zu

Erfurt (agrar-PR) -

„Um die Verdreifachung der Windenergieerzeugung in Thüringen zu erreichen, werden wir auch Waldgebiete in Anspruch nehmen müssen“, sagte heute Infrastruktur- und Forstministerin Birgit Keller beim Besuch der Windkraft-Demonstration Tautenhainer Bürger vor dem Thüringer Landtag. „Dabei gilt es aber alle Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.“

„Wir müssen dabei die Belange der Anwohner, einer nachhaltigen Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Energiewende berücksichtigen“, so Keller weiter. „Hierzu bedarf es jetzt dringend der rechtssicheren Ausweisung von Windvorranggebieten durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen, nachdem die bisherigen Regelungen im Regionalplan vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurden. Bei der Festlegung dieser Windenergiestandorte durch die kommunalen Gebietskörperschaften in Ostthüringen sind die Bürger zwingend zu beteiligen. Insofern ist bisher nichts entschieden“, erklärte die Ministerin und sagte zu, jede fachliche Hilfe von Seiten des Ministeriums zu gewährleisten, damit die entstandene Regelungslücke so schnell wie möglich geschlossen werden kann. Die Studie der Landesregierung empfiehlt übrigens kein Windvorranggebiet im Tautenhainer Wald. Die Untersuchung könnte als Planungsgrundlage aber helfen, um die vorhandene Regelungslücke in Ostthüringen schnell zu schließen.

Hintergrund
: Mit Urteil vom 8. April 2014 hatte das OVG Weimar den Regionalplan für Ostthüringen in Bezug auf die Windvorranggebiete für unwirksam erklärt. Dieses Urteil ist seit dem 9. Februar 2015 rechtskräftig, da die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt wurde. Ohne die Regelung von Vorranggebieten im Regionalplan greift die Privilegierung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im sogenannten ‚Außenbereich‘ gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Bauanträge für Windräder werden nun ohne Vorplanung der Regionalplanung durch die Landkreise und kreisfreien Städte entschieden.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die Verpachtung des Geländes der ehemaligen Kaserne Tautenhain zusammen mit einem 330 Hektar großen Waldgebiet am 15. Dezember 2014 ausgeschrieben. Der von der Bundesanstalt angebotene Gestattungsvertrag sagt allerdings nichts darüber aus, ob die erforderlichen Genehmigungen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Folge erteilt werden. Durch die Gestattung entsteht noch kein Baurecht.

Die vorhandene Regelungslücke auf der Ebene der Regionalplanung kann nur geschlossen werden, wenn die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen in Gera rasch einen neuen Regionalplanentwurf vorlegt, der der Windenergienutzung ausreichend Raum verschafft. Um die Zielsetzungen der Energiewende zu erreichen, werden hierzu künftig aus Sicht der Landesplanung auch Waldgebiete in Anspruch genommen werden müssen. Welche Gebiete konkret für die Realisierung der Ziele genutzt werden müssen, entscheiden die Regionalen Planungsgemeinschaften in ihren Regionalplänen nach einem umfangreichen Beteiligungs- und Abwägungsprozess.

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