31.08.2020 | 11:33:00 | ID: 29130 | Ressort: Umwelt | Pflanze

Invasive Arten in Brandenburg – Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmen startet

Potsdam (agrar-PR) - Ab dem morgigen Dienstag, 1. September, werden bis 1. Oktober 2020 die Entwürfe von Managementmaßnahmen für die weit verbreiteten Arten der 3. Unionsliste der EU-Verordnung „Invasive gebietsfremde Arten“ öffentlich zur Anhörung und Äußerung ausgelegt. Ziel der Maßnahmen ist, die im Freiland vorkommenden weit verbreiteten und invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten zurückzudrängen.

Im Zuge der Globalisierung des Handels und der Zunahme des weltweiten Tourismus gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren, sich stark zu vermehren und auszubreiten, können daraus negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Ökosystemleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit und Wirtschaft entstehen.

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung am 1. Januar 2015 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten gelten in allen Mitgliedstaaten für die von der EU gelisteten Tier- und Pflanzenarten Handels- und Transportverbote. So soll beispielsweise verhindert werden, dass gelistete Arten gehalten, verkauft oder weitertransportiert werden. Darüber hinaus ist für die aktuell 66 gelisteten Arten ein Überwachungssystem (Monitoring) zu errichten. Außerdem sind für die im Freiland vorkommenden Arten in der frühen Phase der Invasion Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen und für bereits weit verbreitete Arten geeignete Managementmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.

Gemäß Artikel 26 der EU-Verordnung ist bei der Aufstellung der Managementmaßnahmen für die weit verbreiteten Arten die Öffentlichkeit zu beteiligen. Brandenburg und die anderen Bundesländer beabsichtigen daher, die gemeinsam erarbeiteten Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter, Erläuterungen und Hintergrundinformationen sowie länderspezifische Verbreitungsangaben öffentlich vom 1. September bis zum 1. Oktober 2020 auszulegen.

Die Auslegung betrifft folgende Arten der 3. Unionsliste:

Götterbaum (in Brandenburg etabliert; aber nur einzelne, eher unbeständige Vorkommen)

Sonnenbarsch (einzelne etablierte Vorkommen in Brandenburg mit leichter Ausbreitungstendenz)

Die Dokumente können im Anhörungsportal www.anhoerungsportal.de sowie in der folgenden Dienststelle zu den genannten Zeiten eingesehen werden:

Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Haus 3, Raum 0.14
montags bis donnerstags  von 8 bis 15 Uhr
freitags                                  von 8 bis 14 Uhr

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