Frankfurt am Main (agrar-PR) - Wenig neue Erkenntnisse
bringt nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) die von
Greenpeace am Rande der Fachmesse „Fruit Logistica“ veröffentlichte
„Schwarze Liste der Pestizide II“. An der seriösen Risikobewertung der
deutschen und europäischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden kann auch
die Neuauflage der Greenpeace-Kampagne nicht rütteln.
Die
Organisation hebt insbesondere auf angeblich gestiegene Belastungen von
Lebensmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen ab. Die offizielle
Statistik des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt ein anderes Bild, nämlich eine
abnehmende Zahl von Proben, die mehr als einen Wirkstoffrückstand
aufweisen. Die Gründe für diese minimalen Rückstände verschiedener
Wirkstoffe sind komplexer, als Greenpeace es darstellt. Sie können
daher rühren, dass Landwirte verschiedene Präparate eingesetzt haben,
um Resistenzen vorzubeugen oder um punktuell verschiedene Schädlinge zu
bekämpfen. Nach Auskunft der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit EFSA, die zu möglichen Risiken durch
Mehrfachrückstände forscht, gibt es nach heutigem Forschungsstand keine
empirischen Erkenntnisse, die auf Wechselwirkungen bei
Mehrfachrückständen hindeuten.
„Wie
auch die eigenen Tests von Greenpeace in den zurückliegenden Monaten
zeigen, funktioniert die Lebensmittelüberwachung in Deutschland gut,
und der Anteil der beanstandeten Proben geht weiter zurück. Warum also
hält Greenpeace an einem verzerrten Bild fest? Doch nur, um die
Verbraucher gezielt zu verunsichern“, erklärt IVA-Hauptgeschäftsführer
Volker Koch-Achelpöhler. „Wenn es darum geht, die Risiken von
Pflanzenschutzmitteln zu bewerten und die sichere Versorgung mit
gesunden Lebensmitteln zu überwachen, kann ich nur feststellen: Das
können die Behörden mit ihren erfahrenen Wissenschaftlern besser. Auf
ihre Unabhängigkeit und ihren Sachverstand sollten die Verbraucher eher
vertrauen.“
Unabhängige Quellen zur vertiefenden Recherche für Journalisten
1.
Aktuelle Rückstandsstatistik des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
2.
Information des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
3.
Information des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Mehrfachrückständen
4.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)