30.07.2021 | 13:34:00 | ID: 30615 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Klöckner: Brexit-Folgen für Fischereibetriebe werden abgemildert

Berlin (agrar-PR) - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finanziert Überbrückungshilfen für betroffene Betriebe
Die Fischerei ist der verhältnismäßig am stärksten vom Brexit betroffene Wirtschaftszweig. Daher stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur raschen Unterstützung der vom Brexit betroffenen Fischereiunternehmen zunächst fünf Millionen Euro für kurzfristige Überbrückungshilfen zur Verfügung. Diese Maßnahme soll den betroffenen Betrieben die finanziellen Mittel gewähren, um die ersten und unmittelbaren Auswirkungen der ersten drei Monate nach dem Brexit zu überwinden. Ziel ist es, die Fischereibetriebe in die Lage zu versetzen, sich an die neue Situation anzupassen. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Bundesfischereiministeriums wurde von der EU-Kommission genehmigt. Perspektivisch sind insgesamt 60 Millionen Euro an Unterstützung vorgesehen.

Julia Klöckner: „Den Brexit hat sich keiner von uns gewünscht – schon gar nicht die Fischereibetriebe. Denn die Branche ist der verhältnismäßig am stärksten betroffene Wirtschaftszweig. Umso wichtiger ist es, den einzelnen Betrieb und die Menschen, die davon leben, im Auge zu behalten. Ich habe hier immer um Unterstützung gekämpft und freue mich, dass die EU-Kommission nun grünes Licht gegeben hat. In einer ersten Phase greifen wir den Fischern in Deutschland mit fünf Millionen Euro unter die Arme.“

In Deutschland wirkt sich der Brexit insbesondere in der Anfangsphase in den folgenden Bereichen auf den Fischereisektor aus:

- Verlust von Fangrechten;

- Zeitweiliger Verlust des Zugangs zu norwegischen Gewässern unmittelbar nach dem Austritt Großbritanniens durch die Notwendigkeit, die Fischereibeziehungen zwischen der EU und Norwegen neu zu regeln;

- Zumindest zeitweilige Unmöglichkeit von Quotentauschen mit Großbritannien;

- Gefährdung bzw. Verringerung der Rohwarenversorgung in der fischverarbeitenden Industrie.


Über diese kurzfristige Überbrückungshilfe hinaus sind weitere Hilfen geplant, um die deutsche Fischerei bei der Anpassung an die Folgen des Brexits zu unterstützen. So hat die EU-Kommission zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen und einer tatsächlichen Anpassung des Fischereisektors an die Situation nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union unmittelbar nach der Einigung mit dem Vereinigten Königreich zum sogenannten Handels- und Kooperationsvertrag (TCA) im Dezember 2020 einen Vorschlag über eine sogenannte Brexit-Anpassungsreserve (BAR) vorgelegt.

Dieser Vorschlag sieht – bei einem Gesamtumfang von 5 Milliarden Euro – 600 Millionen Euro spezifisch für die Fischerei vor. Für die deutsche Fischerei sind davon 41 Millionen Euro vorgesehen. Bereits jetzt ist geplant, diese Mittel durch eine interne Umschichtung der Deutschland innerhalb der BAR zustehenden Mittel auf 60 Millionen Euro aufzustocken.

Losgelöst von den kurzfristigen Liquiditätshilfen sollen mit der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:

- Dauerhafte und vorübergehende Stilllegungen von Fischereifahrzeugen,>

- der sozialverträgliche Abbau von Arbeitsplätzen und Kurzarbeit,

- Maßnahmen zur Anpassung von Erzeugerorganisationen und Verarbeitungsunternehmen (bspw. Ausrichtung auf die Verarbeitung anderer Fischereierzeugnisse),

- Umstellung in der Fischverarbeitung sowie

-  weitere Strukturanpassungsmaßnahmen.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Deutschland
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