Berlin (agrar-PR) -
DBV: Mangelnde Beachtung der datenschutzrechtlichen Bedenken von Landwirten Auf den Beschluss der Agrarministerkonferenz, die Veröffentlichung der Agrarbeihilfen im Internetz trotz datenschutzrechtlicher Bedenken des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden fortzusetzen, reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) mit Unverständnis. Es ist unverständlich, warum die Länder in dieser Frage so zögerlich reagieren und nur "Prüfaufträge" an den Bund und die EU formulieren. Die Länder stehen als Zahlstellen für die EU-Direktzahlungen bei den Landwirten in der rechtlichen und politischen Verantwortung, einen angemessenen Datenschutz bei der Transparenz sicherzustellen.
Der DBV hatte gefordert, die Veröffentlichung kurzfristig auszusetzen, um eine Klagewelle von Landwirten vor den Gerichten zu vermeiden. Viele Landwirte befürchten einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Datenschutzrechte, wenn ihre betrieblichen Daten völlig unkontrollierbar über das Internet verbreitet werden. Mit Blick auf die Ende April anstehende Veröffentlichung weiterer Daten im Internet werden die Bauernverbände in den Bundesländern ihren Mitgliedern beratend zur Seite stehen, falls sie rechtliche Schritte ergreifen wollen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren zweier hessischen Landwirte mit Unterstützung des Hessischen Bauernverbandes gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Es hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.