31.05.2021 | 16:34:00 | ID: 30277 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landesregierung fördert Haltungssysteme für mehr Tierwohl

Erfurt (agrar-PR) - Das Wohl und den Schutz von Nutztieren zu verbessern, ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat sie eine Tierwohlstrategie erarbeitet, an der Vertreter:innen von Agrarbetrieben, Institutionen sowie Sachkundige aus den Bereichen Landwirtschaft und Veterinärmedizin beteiligt waren.
Die EU-Kommission hat nun einem neuen Förderverfahren zur Umsetzung der Tierwohlstrategie zugestimmt. „Zusätzlich zur bereits bestehenden Investitionsförderung zum tierwohlgerechten Neu- und Umbau von Ställen ist jetzt der Weg frei, damit wir weitere Haltungsformen fördern können. Mit insgesamt 1,4 Mio. Euro unterstützen wir die Sommerweidehaltung von Rindern sowie die Einstreuhaltung in der Schweinezucht und leisten so einen wichtigen Beitrag zu einem tierwohlgerechten Umbau der Nutztierhaltung“, so Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff. Die Anträge können ab 1. Juni gestellt werden.

Unter Federführung des für den Tierschutz zuständigen Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat das Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Tierwohlstrategie erarbeitet, deren Ziel es unter anderem ist, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Über die bestehende Investitionsförderung hinaus gewährt die Landesregierung nun weitere Unterstützung, wenn bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beibehalten oder eingeführt werden. Als erstes startet die Maßnahme ‚Sommerweidehaltung Rinder‘ im Vorgriff auf die erst 2023 beginnende EU-Förderperiode.

Nächstes Jahr folgt die Förderung der ‚Haltung von Schweinen auf Einstreu‘. Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 1,4 Mio. Euro bereit. Ab 2023 sind weitere Mittel für mehr tierwohlgerechte Vorhaben eingeplant. „Indem wir verstärkt eine tierwohlgerechte Haltung fördern, erleichtern wir den Agrarbetrieben die Entscheidung, in neue Haltungssystem zu investieren und erfüllen die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Nutztierhaltung“, so Minister Hoff.

Die EU-Kommission hatte gerade noch rechtzeitig die rechtlich notwendige Zustimmung zum Verfahren übermittelt, sagt der Minister. „So können wir die Weideperiode 2021 fördern. Betriebe, die ihre Nutztierhaltung umstellen wollen, erhalten eine entsprechende finanzielle Unterstützung.“

Die Anträge können ab 01. Juni 2021 beim Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gestellt werden.

Auf der Homepage des TMIL sind unter folgendem Link die Förderrichtlinie und auch alle Anträge abrufbar:
https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl

Gefördert wird der Weidegang von Milchkühen und deren Kälber in der Aufzuchtphase sowie von Mastrindern für eine Weideperiode von mindestens vier Monaten. Anders als bei Mutterkühen ist der Weidegang hier nicht die Regel. Für die Landwirte erhöht sich der Managementmehraufwand, der am Milchmarkt nicht durch bessere Erzeugerpreise ausgeglichen wird. Die Förderung soll die Tierhalter animieren, Haltungsverfahren zu ändern.
Pressekontakt
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Telefon: (0)361/3791-740
Fax: (0)361/3791-749
E-Mail: antje.hellmann@tmil.thueringen.de
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