10.12.2020 | 17:01:00 | ID: 29504 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Landwirtschaftliche Nutzpflanzen exportieren: Wichtige Tipps

Stuttgart (agrar-PR) - Für den Vertrieb von Pflanzen und Samen bietet der Export landwirtschaftlicher Nutzpflanzen eine Erweiterung des Geschäftsfeldes. In der heutigen globalen Welt ist es so einfach wie nie zuvor, sich mit Interessenten aus dem Ausland zu vernetzen. Doch beim Export von Nutzpflanzen gilt es einige gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Schließlich handelt es sich dabei um sensible Güter: Drittländer sind ebenso wie Deutschland bestrebt, die Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Aus diesem Grund unterliegen landwirtschaftliche Nutzpflanzen, die für den Export bestimmt sind, strengen Kontrollen.

Pflanzengesundheitszeugnis für den Export notwendig

Ein Gesundheitszeugnis für Pflanzen? Mit diesem Thema müssen sich Händler befassen, die mit dem Gedanken spielen landwirtschaftliche Nutzpflanzen zu exportieren. Sie dokumentieren, dass die Setzlinge, Pflanzen oder Samen den Einfuhrbestimmungen des Exportlandes entsprechen. In Deutschland wird das Pflanzengesundheitszeugnis ganz einfach online beantragt. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung bei PGZ-Online. Im Rahmen der Anmeldung bei dem Online Portal müssen persönliche Daten des Exporteurs wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Außerdem sind ein Benutzername und ein Passwort zu vergeben. Die Erstellung eines Pflanzengesundheitszeugnis ist ein standardisierter Prozess, der in ganz Deutschland einheitlich abgewickelt ist.

Wer zum ersten Mal ein Pflanzengesundheitszeugnis beantragt, sollte die Rahmenbedingungen kennen. Voraussetzung ist, dass der Exporteuer seinen Firmensitz in Deutschland hat. Außerdem ist zu bedenken, dass für die Administration des Antrags mindestens 5 Arbeitstage notwendig sind. Sollten Untersuchungen in einem Labor notwendig sein, kann die Bearbeitungsdauer auch länger sein. Ob der Export möglich ist, hängt von den pflanzengesundheitlichen Bestimmungen des Importeurs an. Informationen darüber finden Exporteure auf der Homepage des Julius-Kühn-Instituts. Abzugeben ist der Antrag in dem Bundesland, wo sich die Exportware befindet. Für ein Pflanzengesundheitszeugnis fallen 16 Euro an, es kann bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland abgeholt oder mit der Post zugesandt werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen kennen

Seit dem 14.12.2019 ist das neue Pflanzengesundheitssystem in der Europäischen Union in Kraft. Die EU-Verordnungen 20177625 (Kontrollverordnung) und 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) beschäftigen sich mit der Thematik. Ziel der neuen Regelung ist, Exporte zu vereinfachen und die Kontrollstandards zu vereinheitlichen.

Betriebe, die landwirtschaftliche Nutzpflanzen exportieren möchten, müssen sich in einem neuen Pflanzengesundheitssystem registrieren. Den Handel von Pflanzen dokumentiert der Pflanzenpass, der an bei den zuständigen Behörden jedes Bundeslandes registrierte Händler ausgegeben wird. Dabei erhält der Erzeuger eine Betriebsnummer zugeteilt, die bei allen weiteren Behördenwegen angegeben werden muss. Gemäß der Pflanzengesundheitsverordnung muss der Antrag auf Betreiben des Unternehmers erfolgen. Der Antrag auf Registrierung kann eingescannt an die Behörde des jeweiligen Bundeslandes per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Für den Export in Nicht-EU-Staaten ist ein zusätzlicher Antrag auszufüllen.

Der Pflanzenpass ist ein Etikett, das die Einhaltung aller Regelungen bescheinigt. Es wird bestätigt, dass die Waren frei von Quarantäneschädlingen sind und alle Erfordernisse für den Export erfüllen. Erfasst werden müssen unter anderem einige Saatgutarten, Topfpflanzen. Baumschulgehölze und Containerpflanzen. Den Pflanzenpass stellt in der Regel der Unternehmer aus: Damit verpflichtet er sich, seine Bestände kontinuierlich auf Befall von Schädlingen zu kontrollieren.

Einen verlässlichen Partner für Geldgeschäfte finden

Wer sich dafür entscheidet, landwirtschaftliche Nutzpflanzen zu exportieren, der benötigt Knowhow in vielen Bereichen. Es geht jedoch nicht nur um das Saatgut und die Pflanzen an sich, sondern auch um die Abwicklung der Geschäfte. Schließlich macht es einen signifikanten Unterschied, ob man Waren innerhalb von Deutschland verkauft oder sich am Ausland orientiert. Immer wenn Geld über die Grenzen fließt, ist Fachwissen gefragt. Als verlässlicher Partner bei Exporten aller Art hat sich Akcenta erwiesen. Das Unternehmen blickt auf eine 20-jährige Erfahrung zurück und hat sich auf Auslandzahlungen und Devisengeschäfte spezialisiert.

Ziel von Akcenta ist, Unternehmen auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote zu liefern und dabei das Risiko zu minimieren. Hier einige der Gründe, warum viele Exporteure von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen auf den Dienstleister vertrauen:

·  Akcenta bietet einfache Geschäftsabschlüsse, die über das Internet oder mit der App OLB abgewickelt werden.

· Das Unternehmen präsentiert seinen Kunden täglich Detailinformationen über die aktuelle Marktlage und liefert eine Prognose für die nächsten Tage

· Bei Akcenta handelt es sich um das stabilste Zahlungsinstitut in Mitteleuropa: seit vielen Jahren bewegt es sich in tschechischen, slowakischen, polnischen, französischen, rumänischen, deutschen und ungarischen Märkten. Transaktionen von: Forint Euro oder anderen Währungen sind daher für das Unternehmen alltäglich

·  Günstige Konditionen für Zahlungsdienstleistungen

Um die umfangreichen Leistungen von Akcenta nutzen zu können, ist die Errichtung eines internen Zahlungskontos Voraussetzung. Es dient Kunden dazu, von Geschäftspartnern im Ausland Geld zu empfangen und gegebenenfalls auch auszuzahlen. Das Geschäftskonto von Akcenta bietet viele Vorteile. Kunden haben eine permanente Kontrolle über eingehende und ausgehende Zahlungen. Praktisch ist auch, dass der Kontostand in 18 verschiedenen Währungen angezeigt werden kann. Bei jeder Transaktion werden höchste Sicherheitsstandards eingehalten. Praktisch ist außerdem, dass die Kontoführung kostenlos ist. So können Kunden aus dem Ausland, die landwirtschaftliche Nutzpflanzen beim deutschen Exporteur einkaufen bequem in ihrer Landeswährung überweisen.

Pressemeldung Download: 
Agrar-PR
Agrar-PR
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.