04.03.2021 | 11:25:00 | ID: 29875 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht macht sich für eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes stark

Kiel (agrar-PR) - „Wir wollen die gewachsene Bereitschaft in der Bevölkerung für nachhaltigeren Konsum nutzen. Damit das Potenzial des Absatzmarktes von Bio-Lebensmitteln zeitnah stärker erschlossen wird, müssen wir jetzt die Weichen in die richtige Richtung stellen.“
Bis 2030 soll nach den Plänen der EU-Kommission auf einem Viertel der landwirtschaftlichen Anbaufläche in der Europäischen Union ökologischer Landbau betrieben werden. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann, hat sich Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht nun gemeinsam mit den Umweltsenatorinnen, Umwelt- und Landwirtschaftsministern aus Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt.

Eine zentrale Forderung: Ökolandbau muss für die landwirtschaftlichen Betriebe attraktiv sein, damit sie umstellen. Dazu sei es unabdingbar, dass die finanzielle Förderung durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU fortgeführt und sichergestellt wird. Weiterhin müsse sich Umweltschutz finanziell auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen: Damit Bio-Produkte preislich attraktiver werden und den Kundinnen und Kunden der Umstieg erleichtert wird, sollen die Preise von Bio-Lebensmitteln und konventionellen Produkten angeglichen werden. Weiterhin solle sich die Forschung intensiv mit alternativen Pflanzenschutzmitteln befassen; für Pestizide, Düngemittel und Antibiotika in der Landwirtschaft müssten rechtsverbindliche Reduktionsziele gelten.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sagte: „Wir wollen die gewachsene Bereitschaft in der Bevölkerung für nachhaltigeren Konsum nutzen. Besonders die Corona-Krise öffnet uns die Augen dafür, wie stark sich Verbraucherinnen und Verbraucher schon jetzt für die Herkunft und für den Wert ihrer Lebensmittel interessieren. Der Absatz an Bio-Produkten ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Damit das Potenzial dieses Absatzmarktes zeitnah stärker erschlossen wird, müssen wir jetzt die Weichen in die richtige Richtung stellen – auch auf der Produktionsseite.“

Im Bundesrat setzt sich Albrecht deshalb für eine Änderung des Ökolandbaugesetzes ein. Dort hat das Land Schleswig-Holstein nun gemeinsam mit der Mehrzahl der Bundesländer einen entsprechenden Antrag eingereicht. Das gemeinsame Anliegen der Antragstellenden: Das Verfahren der Bio-Zertifizierung soll für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung wie Kantinen, Gastronomie, Mensen und Caterer vereinfacht werden. Zudem sollen unnötige bürokratische Hürden abgebaut und auch eine werbewirksame Kennzeichnung des Prozent-Anteils an Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung möglich werden. Damit die Außer-Haus-Verpflegung auch nach der Pandemie stärker auf Bio-Lebensmittel zurückgreift und den positiven Trend fortführt, setzt sich Landwirtschaftsminister Albrecht dafür ein, dass Kantinen, Mensen und Restaurants verstärkt regionale Bio-Lebensmittel verwenden. Weiterhin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Kampagne für Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung aufzulegen; ihr Ziel: den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Unternehmen den Mehrwert ökologischer Lebensmittel nahezubringen.

In Schleswig-Holstein beträgt der Anteil des Ökolandbaus derzeit rund 6,6 Prozent. Zentrales Instrument zur Förderung des Ökolandbaus ist hier die Flächenförderung. Sie beträgt für Acker und Grünland 234 Euro je Hektar, in den ersten beiden Umstellungsjahren erhalten Landwirtinnen und Landwirte 364 Euro je Hektar. Allein im Jahr 2021 stehen für diese Förderung rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.
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