20.02.2012 | 08:30:00 | ID: 12247 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Meldungen zu Marktordnungswaren nun online

Bonn (agrar-PR) - Die Marktordnungswaren-Meldeverordnung wurde den Marktstrukturen angepasst. Die Übermittlung der Daten erfolgt nun online.
Die BLE informiert über die zahlreichen Neuerungen.

Die Verordnung zur Meldepflicht über wichtige Agrarrohstoffe zum Zwecke der Marktbeobachtung und gegebenenfalls Marktregulierung wurde modernisiert. Mit einem verschlankten Abfrageumfang verringert sich für die Unternehmen und die Verwaltung der bürokratische Aufwand. Die neue Marktordnungswaren Meldeverordnung (MVO) berücksichtigt damit den Wandel im Agrarmarkt sowie bei den Produkten.


Was ist anders?

Die Meldepflicht der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft ist nun eigentumsbezogen. Gemeldet werden Bestände ab Eigentumsübergang, das bedeutet mit dem Kauf der Ware, unabhängig davon, wo sie sich befindet. Zudem können Unternehmen die ausschließlich Handel betreiben, Bestände und Zugänge nach Bundesländern zusammenfassen.

In dem neuen internetbasierten Meldesystem können darüber hinaus Daten, die bisher in verschiedenen Formularen gemeldet wurden, in einer Maske gemeldet werden. Diese kann online nach den auf den Betrieb zutreffenden Meldetatbeständen zusammengestellt werden. Sämtliche Papierformulare und Excel-Tabellen fallen damit weg.


Meldegrenzen verändert

Die Meldegrenzen, ab denen Unternehmen melden müssen, wurden angehoben.

Zudem melden die bisherigen „Halbjahresmelder" zukünftig nur noch einmal im Jahr. Der Handel zwischen Handelsunternehmen wird im neuen System nicht mehr erfragt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012/13 melden Händler nur noch den Einkauf von der inländischen Landwirtschaft und aus dem Ausland insgesamt.

Bei Getreide, seinen Nebenerzeugnissen und Futtermitteln werden überdies alle zu einem Betrieb gehörenden Aktivitäten wie Verarbeitung, Herstellung und Handel in einer Meldung zusammengefasst.

Damit stellt sich beim Verkauf eines größeren Teils des Getreides nicht mehr die Frage, ob der Betrieb als Händler melden muss, weil die Zuordnung einer betrieblichen Aktivität zu einer Betriebsart und damit zu einem Formular entfallen ist. (ble)
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
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