Stuttgart (agrar-PR) -
Baden-Württemberg lässt 50 namhafte Online-Shops durch unabhängige Einrichtung überprüfen / Hauk pocht im europäischen Kontext auf starken Verbraucherschutz "Viele Online-Händler erfüllen die verbraucherschützenden Vorgaben
nicht in jedem Falle", sagte der baden-württembergische
Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Montag (28. Dezember) in
Stuttgart. "Der erste Zwischenbericht einer durch das Land in Auftrag
gegebenen Untersuchung zeigt, dass bei rund 80 Prozent der untersuchten
Händler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mangelhaft und häufig
wenig verbraucherfreundlich gestaltet sind. In rund 95 Prozent der
Fälle wurde mindestens ein Verstoß gegen geltendes
Verbraucherschutzrecht festgestellt", so Hauk.
Einzig ein baden-württembergischer mittelständischer Online-Shop
habe bisher alle Prüfkriterien der Studie erfüllt und könne aus Sicht
des Verbraucherschutzministers als 'einwandfrei' bezeichnet werden.
Die Online-Händler wurden im Auftrag des Landes durch die
gemeinnützige Verbraucherorganisation 'Euro-Info-Verbraucher e.V.' in
Kehl untersucht. Die endgültige Studie soll im März 2010 vorgestellt
werden.
"Ziel der Studie ist es, die Qualität des Online-Handels für die
Verbraucher zu verbessern. Mehr Vertrauen der Verbraucher in den
Online-Handel wird Verbraucher dazu animieren, verstärkt online zu
konsumieren. Dies kommt mittelfristig auch den Online-Händlern zugute",
so Peter Hauk. Gerade an Weihnachten gehe der Trend hin zu mehr
Onlinebestellungen. Die Vorstellung der Zwischenergebnisse solle dazu
beitragen, den Verbrauchern ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuzeigen
und somit auch nach den Feiertagen die Freude über Geschenke und
Geschenktes nicht zu trüben.
Studie der Verbraucherschützer
Die untersuchten Online-Shops wurden auf die Einhaltung von sechzig
verbraucherschützenden Vorschriften hin überprüft. Dazu gehörten
beispielsweise die Einhaltung der ordnungsgemäßen Information über das
Widerrufsrecht des Verbrauchers, korrekte Preisangaben, die
erforderlichen Angaben im Impressum sowie die Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach der endgültigen Auswertung der Studie werden die betroffenen
Unternehmen kontaktiert und zur Behebung der Verbraucherrechtsverstöße
aufgefordert. "Dieser Schritt ist wichtig, damit sich die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig auf die Einhaltung der
Verbraucherrechte bei allen Geschäften des täglichen Lebens verlassen
können", betonte Minister Hauk.
Verbraucherschutz in Europa
"Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland ist im
internationalen Vergleich sehr hoch. Die geplante Vereinheitlichung des
Verbraucherrechts auf europäischer Ebene darf nicht dazu führen, dass
das Verbraucherschutzniveau innerhalb der Europäischen Union insgesamt
‑ und damit in Deutschland besonders stark ‑ abgesenkt wird" betonte
Peter Hauk.
Die Mitgliedstaaten müssten weiterhin die Möglichkeit haben, auf
nationaler Ebene über die europäischen Verbraucherschutzbestimmungen
hinauszugehen. Die von der EU-Kommission angestrebte Vollharmonisierung
im Verbraucherschutz sei schlecht für die Verbraucherinnen und
Verbraucher im Land. Es könne nicht sein, dass die Rechte deutscher
Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Brüsseler Bürokratie
beschnitten würden.
Wesentliche Rechte der Verbraucher im Onlinehandel
"Bei über das Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um
sogenannte Fernabsatzverträge. In diesen Fällen hat der Kunde
grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht", betonte der
Minister. Sofern es sich um die Bestellung von Waren handelt, würde der
Verbraucher innerhalb von vierzehn Tagen ein Rückgaberecht haben.
Das Widerrufsrecht könne grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen in
Textform (auch als E-Mail oder als Computerfax) ausgeübt werden. Das
Rückgaberecht könne innerhalb von 14 Tagen durch ein einfaches
Zurücksenden der Ware in Anspruch genommen werden.
Eine nicht ordnungsgemäße oder gar unterbliebene Information des
Kunden über seine Rechte führe grundsätzlich dazu, dass die
Zwei-Wochen-Frist nicht zu laufen beginnen würde.
In jedem Fall sei zudem ein von Minderjährigen abgeschlossener
Vertrag ohne Einverständnis der gesetzlichen Vertreter, also in der
Regel der Eltern, unwirksam.
Hintergrundinformationen:
Baden-Württemberg arbeitet derzeit an einer Reihe von Maßnahmen, die
den Online-Handel verbessern sollen. So bietet zum Beispiel die
Online-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Verbrauchern seit Juni 2009
die Möglichkeit, sich bei Beschwerden gegen Online-Händler an eine
unabhängige Schlichtungsstelle zu wenden.
Darüber hinaus wird derzeit ein Online-Handbuch für Verbraucher
erarbeitet, mit dem sich Verbraucher im Internet über ihre Rechte im
Zusammenhang mit der Internetnutzung informieren können. Eine
Veröffentlichung des Handbuchs ist für April 2010 vorgesehen.
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden sich auf
der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
unter
www.mlr-baden-wuerttemberg.de .
Hinweise zur Online-Schlichtungsstelle finden sich im Internet unter
www.online-schlichter.de