29.12.2009 | 10:15:00 | ID: 4314 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: "Online-Händler erfüllen Vorgaben des Verbraucherschutzes häufig nicht in vollem Umfang"

Stuttgart (agrar-PR) - Baden-Württemberg lässt 50 namhafte Online-Shops durch unabhängige Einrichtung überprüfen / Hauk pocht im europäischen Kontext auf starken Verbraucherschutz
"Viele Online-Händler erfüllen die verbraucherschützenden Vorgaben nicht in jedem Falle", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Montag (28. Dezember) in Stuttgart. "Der erste Zwischenbericht einer durch das Land in Auftrag gegebenen Untersuchung zeigt, dass bei rund 80 Prozent der untersuchten Händler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mangelhaft und häufig wenig verbraucherfreundlich gestaltet sind. In rund 95 Prozent der Fälle wurde mindestens ein Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht festgestellt", so Hauk.

Einzig ein baden-württembergischer mittelständischer Online-Shop habe bisher alle Prüfkriterien der Studie erfüllt und könne aus Sicht des Verbraucherschutzministers als 'einwandfrei' bezeichnet werden.

Die Online-Händler wurden im Auftrag des Landes durch die gemeinnützige Verbraucherorganisation 'Euro-Info-Verbraucher e.V.' in Kehl untersucht. Die endgültige Studie soll im März 2010 vorgestellt werden.

"Ziel der Studie ist es, die Qualität des Online-Handels für die Verbraucher zu verbessern. Mehr Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel wird Verbraucher dazu animieren, verstärkt online zu konsumieren. Dies kommt mittelfristig auch den Online-Händlern zugute", so Peter Hauk. Gerade an Weihnachten gehe der Trend hin zu mehr Onlinebestellungen. Die Vorstellung der Zwischenergebnisse solle dazu beitragen, den Verbrauchern ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuzeigen und somit auch nach den Feiertagen die Freude über Geschenke und Geschenktes nicht zu trüben.

Studie der Verbraucherschützer

Die untersuchten Online-Shops wurden auf die Einhaltung von sechzig verbraucherschützenden Vorschriften hin überprüft. Dazu gehörten beispielsweise die Einhaltung der ordnungsgemäßen Information über das Widerrufsrecht des Verbrauchers, korrekte Preisangaben, die erforderlichen Angaben im Impressum sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nach der endgültigen Auswertung der Studie werden die betroffenen Unternehmen kontaktiert und zur Behebung der Verbraucherrechtsverstöße aufgefordert. "Dieser Schritt ist wichtig, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig auf die Einhaltung der Verbraucherrechte bei allen Geschäften des täglichen Lebens verlassen können", betonte Minister Hauk.

Verbraucherschutz in Europa

"Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Die geplante Vereinheitlichung des Verbraucherrechts auf europäischer Ebene darf nicht dazu führen, dass das Verbraucherschutzniveau innerhalb der Europäischen Union insgesamt ‑ und damit in Deutschland besonders stark ‑ abgesenkt wird" betonte Peter Hauk.

Die Mitgliedstaaten müssten weiterhin die Möglichkeit haben, auf nationaler Ebene über die europäischen Verbraucherschutzbestimmungen hinauszugehen. Die von der EU-Kommission angestrebte Vollharmonisierung im Verbraucherschutz sei schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land. Es könne nicht sein, dass die Rechte deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Brüsseler Bürokratie beschnitten würden.

Wesentliche Rechte der Verbraucher im Onlinehandel

"Bei über das Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um sogenannte Fernabsatzverträge. In diesen Fällen hat der Kunde grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht", betonte der Minister. Sofern es sich um die Bestellung von Waren handelt, würde der Verbraucher innerhalb von vierzehn Tagen ein Rückgaberecht haben.

Das Widerrufsrecht könne grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen in Textform (auch als E-Mail oder als Computerfax) ausgeübt werden. Das Rückgaberecht könne innerhalb von 14 Tagen durch ein einfaches Zurücksenden der Ware in Anspruch genommen werden.

Eine nicht ordnungsgemäße oder gar unterbliebene Information des Kunden über seine Rechte führe grundsätzlich dazu, dass die Zwei-Wochen-Frist nicht zu laufen beginnen würde.

In jedem Fall sei zudem ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der gesetzlichen Vertreter, also in der Regel der Eltern, unwirksam.

 

Hintergrundinformationen:

Baden-Württemberg arbeitet derzeit an einer Reihe von Maßnahmen, die den Online-Handel verbessern sollen. So bietet zum Beispiel die Online-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Verbrauchern seit Juni 2009 die Möglichkeit, sich bei Beschwerden gegen Online-Händler an eine unabhängige Schlichtungsstelle zu wenden.

Darüber hinaus wird derzeit ein Online-Handbuch für Verbraucher erarbeitet, mit dem sich Verbraucher im Internet über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Internetnutzung informieren können. Eine Veröffentlichung des Handbuchs ist für April 2010 vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter www.mlr-baden-wuerttemberg.de . Hinweise zur Online-Schlichtungsstelle finden sich im Internet unter www.online-schlichter.de
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