Stuttgart (agrar-PR) -
Bund muss Rechtslage klären "Baden-Württemberg wird bis auf weiteres die Veröffentlichung
weiterer EU-Agrarzahlungen im Internet aussetzen", sagte der
baden-württembergische Agrarminister, Peter Hauk MdL, am Freitag
(24. April) in Stuttgart im Zusammenhang mit der laufenden Kontroverse
um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung der
Daten im Internet.
Nun gelte es, wie von den Agrarministern der Länder gefordert,
schnellstens Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um sicher zu
stellen, dass eine Aussetzung des Verfahrens weder für das Land noch
für die baden-württembergischen Landwirte finanzielle Belastungen zur
Folge hat. Sollte die EU dennoch Sanktionen verhängen, müsse der Bund
seiner Mitverantwortung gerecht werden. "Der Bund ist nun in der
Pflicht zu handeln und zwar im Sinne der Landwirte. Bis eine
Rechtsklarheit bestehe, müsse Berlin Verantwortung tragen", betonte
Hauk. Minister Hauk hatte die Klärung dieser Punkte bereits vergangenen
Monat in einem Schreiben an Bundesministerin Ilse Aigner eingefordert.
Im Weiteren habe der Europäische Gerichtshof aufgrund der
Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden, ob
die betreffenden EG-Regelungen gültig sind. In Zeiten berechtigt hoher
Datensensibilität ist dies auch angezeigt. Minister Peter Hauk ist der
Auffassung, dass das öffentliche Interesse auf Information und das
Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten,
sorgfältig abzuwägen sind.
Zusatzinformationen:
Die weitere Veröffentlichung von EU Agrarzahlungen war für den 30.
April vorgesehen. Dagegen haben zahlreiche Landwirte aus Deutschland
geklagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Derzeit liegen eine
Reihe von Beschlüssen deutscher Verwaltungsgerichte vor, die
mehrheitlich dem Antrag auf Aussetzung der Veröffentlichung stattgeben.
Eine abschließende Klärung steht noch aus.
Die Länder wurden durch die EU zu einer Veröffentlichung der Daten
verpflichtet. Diese Vorgabe verstoße aus der Sicht der betroffenen
Empfänger gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.