04.03.2009 | 10:56:00 | ID: 171 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Minister Peter Hauk MdL: "Wir brauchen das deutsche Branntweinmonopol auch über das Jahr 2010 hinaus"

Stuttgart (agrar-PR) - Stellvertretender Generaldirektor (Generaldirektion Landwirtschaft) der EU-Kommission Lars Hoelgaard zu Besuch in Baden-Württemberg
"Das deutsche Branntweinmonopol sichert den rund 22.000 Kleinbrennern in Baden-Württemberg nicht nur einen wichtigen Absatzweg, sondern ist auch ein entscheidender Beitrag für den Erhalt unserer landschaftsprägenden Streuobstwiesen mit ihrer ökologischen Artenvielfalt," sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (4. März) anlässlich des Besuchs des stellvertretenden Generaldirektors (Generaldirektion Landwirtschaft) der EU-Kommission Lars Hoelgaard in Baden-Württemberg. Es gelte nun, in Europa für die besondere Bedeutung des deutschen Branntweinmonopols Verständnis und Unterstützung zu finden.

Die EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Dann werden der EU-Agrarministerrat und das Europäische Parlament erneut auf der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission über das Weiterbestehen des Branntweinmonopols entscheiden.

Eine durch den Deutschen Bundestag veranlasste Prüfung möglicher EG- und verfassungsrechtlich zulässiger Fördermaßnahmen hat ergeben, dass die Fortführung der Ausnahmeregelung die beste und gesetzestechnisch am einfachsten zu realisierende Fördermaßnahme darstellt.

Baden-Württemberg verfügt mit rund 100.000 Hektar Streuobstwiesen und etwa 11,4 Millionen Bäumen über die größten Streuobstbestände in Deutschland. Die südwestdeutschen Streuobstgebiete sind in Ausprägung und Umfang auch innerhalb Europas einzigartig.

Bei einem Vor-Ort-Besuch in einer Abfindungsbrennerei in Neidlingen (Landkreis Esslingen) und der Besichtigung der Streuobstgebiete im Remstal, des Albtraufs und um Herrenberg konnte sich die Besuchergruppe, der neben Vertretern der EU-Kommission auch Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Vertreter der Brennereiwirtschaft angehörten, einen Eindruck von der Bedeutung des Weiterbestehens des Branntweinmonopols verschaffen.

Bundesweit werden von den Abfindungsbrennereien jährlich rund 75.000  Hektoliter reiner Alkohol - vor allem aus Streuobst - gebrannt (in Baden-Württemberg ca. 50.000 Hektoliter). Zwei Drittel davon werden zu einem kostendeckenden Preis über das Branntweinmonopol mit Haushaltsmitteln des Bundes aufgekauft und ein Drittel als Edeldestillate vermarktet.

"Wir stören den Wettbewerb der Alkoholhersteller innerhalb der EU nicht. Der Anteil des über das Branntweinmonopol verkauften Alkohols liegt EU-weit bei rund ein Prozent" betonte der Minister. Die rund 29.000 Abfindungsbrennereien in Deutschland (davon 22.000 in Baden-Württemberg) würden ohne die Absatzmöglichkeiten über das Branntweinmonopol eine wichtige Vermarktungsschiene und damit die Existenzgrundlage verlieren. Ohne die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit über das Branntweinmonopol wären auch viele Streuobstbestände gefährdet.
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