02.03.2015 | 17:10:00 | ID: 19822 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Ministerin Höfken: „Rheinland-Pfalz setzt sich für möglichst geringen Zuwachs der Rebfläche ein“

Mainz (agrar-PR) -

Ulrike Höfken unterstützt den Vorschlag der Weinbauverbände,  die Ausweitung der Neuanpflanzungen von Reben auf 0,1 Prozent im Jahr  zu begrenzen. „Als deutsches Weinbauland Nummer eins hat sich Rheinland-Pfalz erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission den Anbau von Reben nicht komplett liberalisiert hat. Damit schützen wir unsere Winzerinnen und Winzer im Wettbewerb“, so Höfken. Sie wies darauf hin, dass die Landesregierung seit Jahren die Qualitätsoffensive des heimischen Weinbaus unterstütze. Dem stehe eine Ausweitung der Rebfläche entgegen.

„Wir müssen aber eine bundesweite Regelung finden und damit einen Kompromiss zwischen den Interessen der Weinbau treibenden Länder und den Ländern, die künftig Weinbau betreiben möchten“, erklärte Höfken. Sie kündigte an, dass sich Rheinland-Pfalz auf Bundesebene für einen möglichst geringen Zuwachs der Rebfläche einsetzen werde. Der Landtagsbeschluss vom Juni 2014 für eine Begrenzung von 0,1 bis 0,3 Prozent der Rebfläche stoße allerdings auf Widerstand in einigen Ländern, die  eine Ausweitung um ein Prozent forderten. Gleichzeitig hätten sich auf EU-Ebene die gesetzlichen Voraussetzungen geändert: Die Zuteilung der Pflanzrechte soll nun nicht mehr nach der Größe der Rebfläche in den Ländern erfolgen, sondern bundesweit geregelt werden. „Eine einseitige Beschränkung von Rheinland-Pfalz könnte daher negativ für unsere Winzerinnen und Winzer sein“, so Höfken. Somit könne die im vorliegenden Entwurf des Weingesetzes geplante Ausweitung um 0,5 Prozent einen möglichen Kompromiss darstellen.

Rheinland-Pfalz setze sich zudem dafür ein, dass bei der Vergabe von neuen Pflanzrechten der Weinbau in Steillagen sowie der umweltfreundliche Weinbau Priorität habe. Darüber hinaus kündigte Höfken an, dass sich Rheinland-Pfalz im Bund für ein möglichst einfaches Verfahren zur Verteilung der Neuanpflanzungsrechte bei nur einer Behörde stark mache. Der Bund sehe bisher ein aufwändigeres zweistufiges Verfahren vor: „Wir müssen den bürokratischen Mehraufwand im Sinne der Winzer und der Behörden möglichst gering halten.“

Hintergrund der Debatte um die Pflanzrechte ist die Abschaffung des seit 1976 europaweit geltenden Anbaustopps für Reben zum 1. Januar 2016 durch die EU-Kommission. Brüssel sieht vor, dass die Rebfläche jährlich um ein Prozent ausgeweitet werden darf, ermöglicht den Mitgliedstaaten aber eine Begrenzung.

Pressekontakt
Frau Nicola Diehl
Telefon: +49 6131 162220
E-Mail: Nicola.Diehl@mwvlw.rlp.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
PF: Postfach 31 60
Deutschland
Telefon:  +49  06131  16-0
Fax:  +49  06131  16-4646
E-Mail:  pressestelle@mwvlw.rlp.de
Web:  https://mwvlw.rlp.de/
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.