30.03.2009 | 12:14:00 | ID: 213 | Ressort: Landwirtschaft | Wissenschaft & Forschung

Ministerium nimmt das Thema Primatenversuche sehr ernst

Stuttgart (agrar-PR) - Derzeit erreichen das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zahlreiche Postkarten und Briefe, in denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen wissenschaftliche Untersuchungen an Primaten in Tübingen aussprechen. Dies zeigt, dass sich die Menschen mit diesem Thema auseinandersetzen. Das Ministerium nimmt dazu wie folgt Stellung:
"Die Landesregierung von Baden-Württemberg steht zu ihrer Verantwortung, die im Bereich von Forschung und Lehre verwendeten Tiere vor vermeidbaren Belastungen zu schützen. Sie ist sich dabei bewusst, dass eine Abwägung zwischen der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre einerseits und dem durch die Staatszielbestimmung Tierschutz garantierten Schutz der Tiere andererseits erfolgen muss.
Da Baden-Württemberg über mehrere bedeutende biomedizinische Forschungseinrichtungen verfügt, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen ergriffen, um die Belastungen der dort eingesetzten Versuchstiere weiter zu reduzieren. Beispielsweise wurde an der Universität Konstanz die bundesweit erste Professur zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch eingerichtet. Das Land fördert derzeit die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch mit jährlich 300.000 Euro. Darüber hinaus wird jährlich ein Forschungspreis in Höhe von 25.000 Euro für herausragende Arbeiten zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch ausgelobt.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg nimmt das Thema Primatenversuche sehr ernst und hat sich deshalb in den letzten Jahren intensiv mit den damit zusammenhängenden fachlichen, rechtlichen und ethischen Fragen befasst, so auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Landesbeirats für Tierschutz, an der Fachleute zur Primatenforschung beteiligt waren. In der Arbeitsgruppe wurde die derzeitige Situation der Primatenforschung eingehend analysiert. Der Landestierschutzbeirat hat die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in mehreren Beschlüssen aufgegriffen und die Landesregierung mit deren Umsetzung beauftragt. Daraufhin hat sich der Ministerrat von Baden-Württemberg mit der Thematik eingehend befasst.
Er spricht sich für eine Begrenzung von Tierversuchen auf das unerlässliche Maß aus und begrüßt die geplante Änderung der EG-Versuchstierrichtlinie aus dem Jahr 1986, deren Ziel es ist, die Tierschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Tierversuchen EU-weit zu harmonisieren. Die Landesregierung wird sich im Bundesrat für ein EU-weites Verbot der Verwendung von aus der Natur entnommenen Primaten in Tierversuchen - mit besonders begründeten Ausnahmen, wie beispielsweise von Versuchen zum Nutzen der Tiere selbst - einsetzen.
Nach Auffassung des Ministerrats werden jedoch die derzeitigen, umfangreichen Verfahrensregelungen im Tierschutzgesetz zur Durchführung von Tierversuchen an Primaten, insbesondere die Bestimmungen zur Anzeige- und Genehmigungspflicht, als ausreichend erachtet. Das Tierschutzgesetz enthält ausreichende Regelungen, um nicht erforderliche Primatenversuche nicht zu genehmigen.
Die Beschlüsse des Ministerrats waren auch Grundlage für die Beiträge des Landes Baden-Württemberg zur Stellungnahme des Bundesrats vom 13.02.2009 (BR-Drs. 873/08 (Beschluss)) zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält bereits sehr weitgehende Regelungen zu Primatenversuchen. Der Bundesrat hat sich darüber hinaus für eine Präzisierung und Straffung des Vorschlags der EU-Kommission zu Primaten ausgesprochen."
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