03.02.2021 | 16:19:00 | ID: 29717 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Neue einheitliche Vorgaben für Geoschutzangaben an der Frischetheke und im Onlinehandel – EU-weite Vorgaben sind ab dem 1. März 2021 umzusetzen

Recklinghausen/Essen (agrar-PR) - Geschützte geografische Angaben (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) dienen den Konsumentinnen und Konsumenten als Qualitätsversprechen für Authentizität, Regionalität und Saisonalität.
Gerade bei den vielfältigsten Spezialitäten, es gibt über 1.600 in der Europäischen Union und aus Drittstaaten, ist in den zurückliegenden Jahren das Unionszeichen ein wichtiges Merkmal für die Kaufentscheidung geworden. Die Anforderungen ihrer Herstellung sind mit EU-Verordnungen geregelt und die jeweilige Spezifikation ist im EU-Register hinterlegt. Darüber werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit den einschlägigen Unionszeichen in der Etikettierung informiert, damit der Verbraucher erkennt, dass es sich bei dem Erzeugnis um ein Produkt mit einer geschützten Bezeichnung handelt.

Daher ist die Aufführung des gesetzlich vorgeschriebenen Unionszeichen in der Etikettierung unerlässlich. Dies gilt auch für Produkte, die an Frischetheken als aufgeschnittene Fleisch-, Wurst- und Käseware oder im Onlinehandel angeboten werden. Die entsprechende Etikettierung wurde für diese Verkaufsbereiche neu geregelt, um eine europaweit einheitliche Darstellung der Siegel zu gewährleisten. Vor allem im Onlinehandel ist dies wichtig, da die Verbraucherin oder der Verbraucher hier gerade nicht die Möglichkeit hat, sich auf der Verpackung selbst über die Ware zu informieren.

Es muss sichergestellt werden, dass die Information darüber, ob es sich bei dem Erzeugnis um eine g.g.A., eine g.U. oder eine g.t.S. handelt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei jeder Produktansicht sichtbar wird. An den Frischetheken sind die nicht vorverpackten Erzeugnisse auf den Preisschildern mit den einschlägigen Unionszeichen zu kennzeichnen. Bis zum 01. März 2021 läuft eine Übergangsfrist bis die Kennzeichnung auch für aufgeschnittene Fleisch-, Wurst- und Käsewaren im Einzelhandel sowie für sämtliche Spezialitäten im Fernkommunikationshandel zu beachten ist.

Eine Übersicht über die EU-geschützten Spezialitäten aus NordrheinWestfalen ist zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/regionalvermarktung/lebensmittel spezialitaeten/schutzgemeinschaften

Allgemeine Informationen zum System der EU-geschützten Spezialitäten sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/regionalvermarktung/lebensmittel spezialitaeten/eu-guetezeichen

oder in der EU-Datenbank https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/food-safety-andquality/certification/quality-labels/geographical-indications-register/#
Pressekontakt
Herr Peter Schütz
Telefon: 02361 - 305-1337
E-Mail: Peter.Schuetz@lanuv.nrw.de
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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
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