20.08.2010 | 00:00:00 | ID: 6538 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln

Wien (agrar-PR) - Diese VO (EG) Nr. 767/2009 ersetzt eine Reihe von Richtlinien aus den 80er und 90er Jahren. Sie gilt ab 1. September 2010 für Nutztierfuttermittel und ab 1. September 2011 für Heimtierfuttermittel. In der Zwischenzeit hat der betroffene Wirtschatssektor Zeit, die Kennzeichnung seiner Produkte anzupassen.

Unter anderem wird der Artikel 16 der Verordnung (EG) 1831/2003 (Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Vormischungen) geändert.

Das Institut für Futtermittel hat bereits im März im Zuge eines AGES-Gesprächs die neuen Rechtsvorschriften vorgestellt und interessierten Wirtschaftsteilnehmern, Landwirten und anderen Fachleuten die Möglichkeit zu Information und Diskussion geboten. Den Vortrag finden Sie unter unseren Publikationen.
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
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