Wien (agrar-PR) - Diese VO (EG) Nr. 767/2009 ersetzt eine Reihe von
Richtlinien aus den 80er und 90er Jahren. Sie gilt ab 1. September 2010
für Nutztierfuttermittel und ab 1. September 2011 für
Heimtierfuttermittel. In der Zwischenzeit hat der betroffene
Wirtschatssektor Zeit, die Kennzeichnung seiner Produkte anzupassen.
Unter anderem wird der Artikel 16 der Verordnung (EG) 1831/2003 (Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Vormischungen) geändert.
Das
Institut für Futtermittel
hat bereits im März im Zuge eines AGES-Gesprächs die neuen
Rechtsvorschriften vorgestellt und interessierten
Wirtschaftsteilnehmern, Landwirten und anderen Fachleuten die
Möglichkeit zu Information und Diskussion geboten. Den Vortrag finden
Sie unter unseren
Publikationen.