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Pflanzenabfallverordnung

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Kabinett beschließt neue Pflanzenabfallverordnung: Pflanzliche Abfälle dürfen nur noch in Ausnahmefällen außerhalb von Entsorgungsanlagen verbrannt werden

Das Kabinett hat heute (4. Mai) einem neuen Entwurf der Pflanzenabfallverordnung zugestimmt: Pflanzliche Abfälle dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen außerhalb von Entsorgungsanlagen verbrannt werden. mehr...
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Vorrang für Weiterverwertung von Gartenabfällen: Ab 2016 gibt es keine Brenntage mehr

Ministerium macht Weg frei für Novelle der Pflanzenabfallverordnung mehr...
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