Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eingeräumt, dass die Frist der EU-Kommission zur vorübergehenden Nutzung von ökologischen Vorrangflächen für den Anbau aller Feldfrüchte zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs verstrichen sei und der Beschluss der EU-Kommission vom 23. März 2022 nicht genutzt werde. Dazu erklärt Marlene Mortler, CSU-Agrarpolitikerin im Europaparlament: mehr...