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| Erfolg für Verbraucher*innen: Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom-GrundversorgungDas Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Praxis der sogenannten Preisspaltung ist laut Gericht wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Der Gerichtsbeschluss wurde in der vergangenen Woche verkündet (Az. 03-06 O 6/22). LichtBlick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiswucher in der Grundversorgung vorzugehen. Die zuständige Richterin bestätigte nun die Rechtsauffassung von LichtBlick. mehr... |
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