11.10.2019 | 17:50:00 | ID: 27895 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Rückruf mit Listerien belasteter Lebensmittel: Strukturen zur Aufklärung überregionaler Infektionsgeschehen durch Lebensmittel verbessern

Düsseldorf (agrar-PR) - Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts können elf Listeriose-Fälle in Nordrhein-Westfalen zwischen 2014 und 2018 dem Sigma-1-Ausbruch zugeordnet werden – bislang kein Fall in 2019
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium setzt sich dafür ein, die Strukturen zur Zusammenarbeit der Behörden bei der Aufklärung überregionaler Infektionsgeschehen, die durch Lebensmittel verursacht werden zu optimieren. „Der aktuelle Fall von Listerienfunden in einem überregional agierenden Lebensmittelbetrieb zeigt erneut, dass wir die Abstimmung und die Informationswege der Behörden untereinander und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verbessern müssen“, sagte Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann am Freitag in Düsseldorf. Das Verbraucherschutzministerium wird seine Position am heutigen Freitag (11. Oktober 2019) unter anderem bei einem schon länger terminierten Bund-Länder-Treffen zur Lebensmittelüberwachung in München vorbringen.

Das Ministerium ist grundsätzlich der Auffassung, dass auch Informationen zu konkret betroffenen Lebensmitteln und zu den Vertriebswegen veröffentlicht werden sollten. „Gleichwohl sind, wie auch im aktuellen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere eine Anhörung der Unternehmen zu beachten“, sagte Bottermann. Konkret regt das Verbraucherschutzministerium eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) an, wonach bei einer geplanten Veröffentlichung der Namen und Vertriebswege bei großen Handelsunternehmen auf eine Anhörung verzichtet werden kann – eine akute Gesundheitsgefährdung vorausgesetzt.

Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) waren vom Listeriose-Ausbruch mit dem Erreger Listeria monocytogenes Sequenz-Cluster-Typ 2521 (Sigma1) in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2014 bis 2018 elf bekannte Patienten betroffen:

Jahr: Fälle des Listerioseausbruchs Typ Sigma1 in NRW
2014: 1
2015: -
2016: 1
2017: 3
2018: 6
2019: -
insgesamt: 11

Von den elf Patienten aus Nordrhein-Westfalen, die von dem Sigma1-Ausbruch betroffen waren, sind nach der Analyse des RKI vier verstorben, davon wiederum einer direkt oder indirekt an der Listeriose. Laut RKI sind die Genomsequenzen der in der Betrachtung erfassten sogenannten „Listerien-Isolate“ sehr nah verwandt, so dass davon auszugehen sei, dass die Patienten sich an einer gemeinsamen Quelle infiziert haben. Weiter heißt es in dem Bericht, dass „ein Listerien-Isolat aus Lebensmitteln eines nicht näher benannten Betriebs aus Hessen mit Patienten-Isolaten des Ausbruchs Sigma1 vergli¬chen und dabei eine sehr nahe Verwandtschaft der Listerien-Isolate der Patienten und aus dem Lebensmittel festgestellt“ worden sei.

„Ob die Listeriose-Fälle des Typs Sigma1 aus den Jahren 2014 bis 2018 direkt oder indirekt mit Listerienbelasteten Waren des Unternehmens Wilke in Verbindung stehen, kann laut der Studie des RKI weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Im Jahr 2019 hat es bislang keinen Fall in Nordrhein-Westfalen gegeben, der dem Erreger Sigma1 zugeordnet werden kann“, erklärte Gesundheitsstaatssekretär Dr. Edmund Heller. Heller verwies zugleich auf die Entwicklung der Gesamtzahl der gemeldeten Listeriosefälle, die die sogenannte „Referenzdefinition“ des RKI erfüllen und von 2014 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sind (Datenstand: 9.Oktober 2019):

Jahr: Listeriose-Fälle in NRW insgesamt
2014: 115
2015: 203
2016: 120
2017: 150
2018: 149
2019: 107
insgesamt: 844

Rückruf von Lebensmitteln läuft

Am Mittwoch, 2. Oktober 2019, hatte das hessische Verbraucherschutzministerium in einer Schnellwarnmeldung mitgeteilt, dass sämtliche Produkte des Herstellers Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG zurückgerufen werden. Daraufhin hat in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unmittelbar alle betroffenen Kreise über den Vertrieb von Produkten der hessischen Firma informiert, telefonisch und per E-Mail. Am 7. Oktober hat das hessische Verbraucherschutzministerium zudem konkrete Produktnamen und eine Vertriebsliste übermittelt. Seither konnten die Rückrufe noch genauer erfolgen und kontrolliert werden.

Aus Vorsorgegründen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz darüber hinaus landesweite Kontrollen veranlasst, um zu überprüfen, ob alle Produkte aus dem Verkehr genommen wurden. „Bisher wurden keine Verzögerungen oder Versäumnisse bei den Rückrufaktionen gemeldet. Unser Ziel ist es, bestmöglich sicherzustellen, dass keine Ware mehr im Verkauf ist und alle Kunden informiert sind“, sagte Bottermann. Das Ministerium geht davon aus, dass Firmen in fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen betroffen waren, da Kundenbeziehungen zu Firmen in fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen bestehen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nahm den Vorfall zum Anlass und lässt vorsorglich mit Schwerpunktkontrollen Unternehmen überprüfen, die in der Vergangenheit schon einmal in punkto Listerien auffällig geworden sind.
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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