07.02.2020 | 09:51:00 | ID: 28344 | Ressort: Landwirtschaft | Unternehmen

RWZ beendet Kartellverfahren Pflanzenschutz

Köln (agrar-PR) - Bundeskartellamt und RWZ schließen Settlement
Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) und das Bundeskartellamt haben sich heute im Rahmen eines Settlements einvernehmlich auf den Abschluss des Kartellermittlungsverfahrens zum Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 4,0 Mio. Euro geeinigt. Die RWZ hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um das Kartellthema abzuschließen und Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten.

Vorausgegangen waren fast 5jährige Untersuchungen des Amtes gegen 13 private und genossenschaftliche Agrarhändler wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Absprachen auf dem deutschen Großhandelsmarkt für Pflanzenschutzmittel. In diesem Zusammenhang ist ein Settlement ein Angebot des Kartellamtes, welches es betroffenen Unternehmen ermöglicht, ein laufendes Verfahren aus Zeit-, Kosten- und Reputationsgründen einvernehmlich abzuschließen. Dabei reflektiert der vereinbarte Bußgeldbetrag die Schwere des Vergehens, den Kooperationsbeitrag im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens, lässt jedoch keine Schlussfolgerung auf einen möglichen entstandenen Schaden zu.

„Wir können jetzt einen Schlussstrich unter diese noch verbliebene Altlast ziehen. In unserem Markteinzugsgebiet herrschte und herrscht weiterhin eine sehr hohe Wettbewerbsintensität. Preise für Pflanzenschutz werden üblicherweise individuell mit dem Kunden verhandelt. Auch die Pressemitteilung des Bundeskartellamts hat – wenn man genau liest – herausgestellt, dass während des untersuchten Zeitraums in aller Regel keine Absprachen über Rabatte, sondern lediglich über ‚rabattier-fähige Bruttopreise‘ getroffen worden sind – und das ist ein entscheidender Punkt im Hinblick auf die Wirksamkeit etwaiger Absprachen“, so der RWZ-Vorstandsvorsitzende Christoph Kempkes. Er ergänzt: „Deshalb meine ich, dass hier faktisch auf Seiten unserer Kundschaft kein nachvollziehbarer Schaden entstanden sein kann“. Die Dimension der Buße hält Kempkes für vertretbar: „Natürlich tut so eine Buße weh; sie wird die RWZ in ihrer finanziellen Solidität aber nicht erschüttern.“

Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG
Die RWZ ist die drittgrößte der derzeit in Deutschland im Agrarhandel tätigen Hauptgenossenschaften. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich über weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Sachsen, ganz Rheinland-Pfalz und das Saarland. Auch in Frankreich und BeNeLux ist die RWZ vertreten. Mit rund 2.600 Mitarbeitern an fast 150 Standorten ist die RWZ für ihre Mitgliedsgenossenschaften sowie etwa 40.000 Landwirte, Winzer und Gartenbauer aktiv. Darüber hinaus ist die RWZ auch für Privatkunden als Baustoff- und Brennstoffhändler sowie als Betreiber von Hausund Gartenmärkten attraktiver Anbieter und Dienstleister.

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