21.06.2021 | 11:26:00 | ID: 30373 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmitt/Spiegel: EULLa-Antragsverfahren startet heute

Mainz (agrar-PR) - Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 16. Juli 2021 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen / Kreisverwaltungen halten Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.
„Mit dem Start des EULLa-Programms in diesem Jahr fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt“, sagten Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Anne Spiegel anlässlich des Antragsstarts.

Der Übergang in die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik steht bevor, daher werden Neuanträge für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der ökologische Landbau und von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:
• Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise
im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Gewässerrandstreifen,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und
tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Förderanträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Spiegel und Schmitt.

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird weiterhin der kooperative Naturschutz im Sinne des Leitziels „Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung“ in den Mittelpunkt gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern können sich Interessenten informieren unter: www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de
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