25.03.2009 | 12:11:00 | ID: 192 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Staatsekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: "Verbraucher erwarten ökologische und biologische Qualität bei Naturkosmetik"

Stuttgart (agrar-PR) - Karlsruher Kosmetiktage 'Naturkosmetik – Definition, Zusammensetzung, Überwachung'
Naturkosmetik liegt im Trend und ist mit einem Marktanteil von rund zehn Prozent kein Nischenprodukt mehr. Es werden jährliche Zuwachsraten von 10 bis 20 Prozent erwartet. Bereits heute liegt der Jahresumsatz von Naturkosmetik bei rund einer Milliarde Euro. Die Verbraucher erwarten immer häufiger ökologische und biologische Qualität unter Berücksichtung des Nachhaltigkeitsgedankens", sagte die baden-württembergische Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (25. März) bei der Eröffnung der Karlsruher Kosmetiktage, die sich in diesem Jahr mit dem Thema Naturkosmetik auseinander setzen.

Für den Begriff Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Naturkosmetik existieren derzeit keine Normen, keine einheitlichen Leitlinien oder Definitionen. Der Verbraucher verbindet Naturprodukte mit Reinheit und Sicherheit. Hersteller bieten deshalb immer häufiger solche Produkte an, deren Überwachung durch die fehlenden Vorgaben aber nur unzureichend möglich ist. "Bei Biolebensmitteln gibt es klare rechtliche Vorgaben sowie ein rechtlich verbindliches staatliches BIO-Siegel. Nicht aber bei Naturkosmetik", betonte Gurr-Hirsch.

Auch im deutschen Kosmetikrecht gibt es keine speziellen rechtlichen Anforderungen an Naturkosmetik. Es gelten, wie für alle anderen Kosmetika auch, die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren und Irreführung. Dies bedeutet, Anwendungsbedingungen und Verbote zum Beispiel für Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Wirkstoffe sind für Naturkosmetika rechtlich nicht speziell geregelt.

"Die Sicherheit des Verbrauchers hat in der amtlichen Überwachung höchste Priorität. Die neue EU-Kosmetikverordnung wird erfreulicherweise die Anforderungen an die Hersteller konkretisieren und deutlich erhöhen", ergänzte Gurr-Hirsch. Daneben sei die Frage der Irreführung des Verbrauchers eng mit dem Thema Naturkosmetik verbunden.

Neben dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und Irreführung sehe das Land Baden-Württemberg eine wichtige Aufgabe darin, den ökologischen Landbau zu fördern und sich für eine nachhaltige Produktion einzusetzen. Im Bereich der Lebensmittel führten die staatlichen Untersuchungsämter bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich ein Überwachungsprogramm ökologisch erzeugter Produkte, das sogenannte Öko-Monitoring, durch. Vergleichbare Untersuchungen seien auch im Kosmetikbereich geplant.
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