29.03.2016 | 08:15:00 | ID: 22094 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Stabile Pachtbedingungen für Fischer und Angler in Brandenburg

Potsdam (agrar-PR) - Laut Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur wurden in Brandenburg im Jahr 2014 140.000 Angelscheininhaber gezählt.
Der Landesanglerverband Brandenburg e. V. hat für diesen Zeitraum seine Mitgliederzahl mit 76.656 angegeben.

Die Zahl der Fischereibetriebe im Haupterwerb hat sich seit 2011 zwischen 125 und 135 stabilisiert. In diesen Unternehmen sind rund 700 Mitarbeiter im Vollerwerb beschäftigt. Für den Bereich der Nebenerwerbs- und Hobbyfischerei ist nach Schätzungen des Agrar- und Umweltministeriums von etwa 250 bis 350 Personen auszugehen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gewährleistet stabile Pachtbedingungen auf den im Eigentum beziehungsweise in der Verfügungsbefugnis des Landes stehenden Gewässerflächen.

Wesentliche Kriterien bei der Vergabe sind leistungs- und wettbewerbsfähige Fischereibetriebe und der Förderung der Angelfischerei.

Im Querschnitt der vergangenen zehn Jahren wurden durch das Landesamt an landeseigenen Gewässern (beziehungsweise Gewässern in Landesverfügung) die Fischereiausübungsrechte wie folgt verpachtet (siehe unten).

Bei auslaufenden Fischereipachtverträgen schließt das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung auf Antrag Anschlussverträge mit den bisherigen Fischern und deren Vereinigungen ab, wenn diese sich vertragskonform verhalten haben. Das Landesamt hatte im Jahr 2015 für 500 Gewässer mit einer Gesamtfläche von etwa 27.000 Hektar Verträge.

Brandenburg hat sich auch aktiv bei den von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) übernommenen Seen für die Sicherung der fischereilichen Nutzung eingesetzt.

Weiterhin hat das Ministerium passfähige Rahmenbedingungen für eine breite und gezielte finanzielle Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur geschaffen, die eine Ausschöpfung der von 2007 bis 2013 über den Europäischen Fischereifonds EFF zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 99 Prozent - und damit eine Punktlandung - ermöglicht haben. In diesem Zeitraum wurden über den EFF einschließlich der Kofinanzierungsmittel des Landes und des Bundes 11,7 Millionen Euro zu Verfügung gestellt.

Diese Erfolgsgeschichte soll auch in der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds  (EMFF; Nachfolger des EFF) fortgesetzt werden.

Das Agrar- und Umweltministerium hat weiterhin 2013 eine überarbeitete Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und 2015 erstmals eine Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Castor fiber) vorgelegt. (mlul-brandenburg)
Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
Telefon: 0331 / 8667016
Fax: 0331/ 8668358
E-Mail: pressestelle@mluk.brandenburg.de
Pressemeldung Download: 
Bilderserie
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Deutschland
Telefon:  +49  0331  8667016
E-Mail:  pressestelle@mluk.brandenburg.de
Web:  http://www.mil.brandenburg.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach
Verpachtete Fischereiausübungsrechte
Verpachtete Fischereiausübungsrechte
Quelle: MLUL-Brandenburg


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.