12.03.2020 | 11:11:00 | ID: 28503 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Statistiker befragen ab März alle Landwirtschaftsbetriebe

Schwerin (agrar-PR) - Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern verschickt in der nächsten Woche die Erhebungsunterlagen zur Landwirtschaftszählung 2020 an alle landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Landwirtschaftszählung hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie fand zum ersten Mal 1930 statt und wiederholt sich alle 10 Jahre. Heute fußt sie auf europäischem Recht, da der Agrarzensus zeitgleich in ganz Europa stattfindet. Er ist Grundlage für die Ausgestaltung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Durch die Erhebungen sollen umfassende, aktuelle und zuverlässige statistische Informationen über die Betriebsstruktur, das Produktionspotential, die soziale Situation in den Betrieben sowie Daten zum Umweltschutz und des Landmanagements gewonnen werden. Durch diese Daten ist es möglich, die Vergangenheit zu beurteilen sowie Weichenstellungen und Prognosen für die Zukunft zu geben.

Die Befragung, für die der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht vorgesehen hat, richtet sich an alle Betriebe, die bestimmte gesetzlich festgelegte Erfassungsgrenzen erreichen. Diese liegen bei 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Die übrigen Erfassungsgrenzen beziehen sich auf Mindesttierbestände beziehungsweise Mindestflächen für Sonderkulturen. Zu den auskunftspflichtigen Betrieben gehören auch Gartenbaubetriebe, gewerbliche Tierhalter oder Versuchsbetriebe. In Mecklenburg-Vorpommern werden insgesamt zirka 5.500 Betriebe befragt. Neu ist, dass erstmals keine Forstbetriebe befragt werden.

Um die auskunftspflichtigen Betriebe zu entlasten und den Erhebungsaufwand zu verringern, nutzt das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern wenn möglich, Verwaltungsdaten. Zum Beispiel werden Daten aus dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos), dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) herangezogen.

Per Gesetz besteht grundsätzlich eine Online-Meldepflicht für die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Daten müssen über das Internet an das Statistische Amt bis Mitte Mai gemeldet werden. Ist wegen des noch nicht überall vorhandenen Breitbandausbaus diese Online-Meldemöglichkeit nicht gegeben, stehen im Statistischen Amt Mitarbeiter telefonisch zur Verfügung.

Die Landwirtschaftszählung hat einen allgemeinen Teil, den alle befragten Betriebe auszufüllen haben und einen repräsentativen Erhebungsteil für Betriebe, die per Stichprobe ausgewählt wurden. Der allgemeine Erhebungsteil bezieht sich u. a. auf die Bodennutzung, die Viehbestände, den ökologischen Landbau, die Bewässerung im Freiland, die Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie auf Fragen zum Betriebsleiter, der Rechtsform des Betriebes oder zur Hofnachfolge. Neu ist, dass vor allem wegen der zurückliegenden trockenen Sommer gefragt wird, wie groß die tatsächlich bewässerten Flächen in den Betrieben sind. Fragen zum Betriebsleiter und zur Hofnachfolge müssen erstmals nunmehr alle Betriebe beantworten.

Der repräsentative Erhebungsteil enthält zusätzlich u. a. Fragen zu den Arbeitskräften und Leistungen Dritter, zur Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger und zu den Stallhaltungsverfahren. Fragen zu den Einkommenskombinationen sowie zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung schließen sich an. Von insgesamt zirka 5.500 Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern erhalten rund 3.500 Betriebe diese zusätzlichen Fragen.

Da die amtliche Statistik von der Akzeptanz und dem Vertrauen in der Bevölkerung lebt, wird auch bei dieser Erhebung allen Sicherheitsvorkehrungen höchste Priorität eingeräumt. Die Geheimhaltung der Daten, das heißt die besondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ist zu sichern. Einzelne Betriebsdaten dürfen weder veröffentlicht noch Dritten überlassen werden. Durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sichert das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern diese Erhebung ab, sodass keine Daten von Einzelbetrieben oder Personen veröffentlicht oder weitergegeben werden können. Die Weitergabe an die Finanzverwaltungen, Bewilligungsstellen für Fördermittel, Kontrollstellen, etc. ist gesetzlich verboten.

Die ersten Ergebnisse aus der Landwirtschaftszählung 2020 werden wohl im 1. Halbjahr 2021 vorliegen. Ergebnisse für Deutschland nach Ländern publiziert das Statistische Bundesamt. Das Datenangebot der Statistischen Ämter der Länder erstreckt sich von Landesdaten bis hin zu Regionaldaten, für Mecklenburg-Vorpommern wegen der großstrukturierten Landwirtschaft ausschließlich auf Kreisebene.

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