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 | Stoffstrombilanzierungspflicht ab 2023 erheblich ausgeweitetDer DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Stoffstrombilanzierungsverordnung (StoffBilV) die Bilanzierungspflicht erheblich ausgeweitet wurde, wodurch jetzt fast alle hauptberuflichen Nutztierhaltungsbetriebe davon betroffen sind. mehr... |
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