Alle Pressemeldungen zum Thema: Verbot unlauterer Handelspraktiken |
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 | Jetzt anmelden zum BZL-Web-Seminar „Unlautere Handelspraktiken in der Landwirtschaft“„Als kleinerer Handelspartner kann man sich gegen einen größeren nicht durchsetzen.“ Diese pauschale Aussage stimmt nicht mehr, seit es das Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP) gibt. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erklärt in seinem Web-Seminar am 23. Mai um 19 Uhr, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und wie es Erzeuger und Lieferanten unterstützen kann. mehr... |
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 | Online-Befragung zu unlauteren HandelspraktikenUm landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern in den Handelsbeziehungen mit umsatzstarken Unternehmen den Rücken zu stärken und für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette zu sorgen, wurden im Juni 2021 durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) zahlreiche unfaire Handelspraktiken verboten, die zuvor gerade kleinere Betriebe klar benachteiligt haben. mehr... |
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 | UTP: BLE führt anonymes Hinweisgebersystem einDie Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat nun ein anonymes Online-Meldesystem eingerichtet. Hiermit können Hinweisgeber Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken melden und mit der BLE kommunizieren, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. mehr... |
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 | Unlautere Handelspraktiken: Beschwerden online bei der BLE einreichenSeit Juni 2021 sind in Deutschland unlautere Handelspraktiken (Englisch: Unfair Trading Practices oder „UTP“) zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten verboten. Wer als Lieferant von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist oder wer von solchen Vorfällen weiß, kann sich über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden. mehr... |
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