Seit dem 1. Dezember 2009
werden die ersten Berichte über die Qualität von Pflegeheimen im
Internet veröffentlicht. "Mit der Verbraucherbroschüre "Noten für
Pflegeheime" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die vom
Bundesverbraucherschutzministerium gefördert wurde, können sich
Verbraucherinnen und Verbraucher rasch in den Qualitätsberichten
zurechtfinden", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Julia Klöckner.
Wer einen Angehörigen betreuen ließe und selbst
nicht Experte sei, müsse sich auf die vertrauensvolle und qualitativ
hochwertige Dienstleistung von Pflegeeinrichtungen verlassen können.
„Daher ist es besonders wichtig, transparente Einblicke zu bekommen und
sich entsprechend informiert für eine passende Einrichtung entscheiden
zu können“, so Julia Klöckner
. Mit der
Veröffentlichung der Qualitätsberichte hätten Verbraucherinnen und
Verbraucher erstmals die Möglichkeit, die Qualität verschiedener
Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen. „Für alle ist dies ein
wichtiger Schritt zu mehr Transparenz auf dem Pflegemarkt“, betonte
Julia Klöckner.
Die Verbraucherbroschüre „Noten für Pflegeheime“
kann von der Homepage des Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den
Verbraucherzentralen als PDF herunter geladen werden. Die gedruckte
Version ist in Kürze bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
erhältlich.
Gleichzeitig forderte Klöckner das Bundesland
Rheinland-Pfalz auf, die Veröffentlichung der Ergebnisse nicht unnötig
zu verzögern. Es sei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht
erklärlich, dass mit großem Aufwand erst geprüft, aber dann nicht
veröffentlich werde, so Klöckner. Selbstverständlich müssten eventuelle
Mängel bei den Prüfkriterien abgestellt werden. Dieser Prozess sei
bereits eingeleitet worden. Eine begleitende wissenschaftliche
Überprüfung fände bereits statt. „Jedenfalls haben die Verbraucher ein
Anrecht auf transparente Informationen, damit sie guten Gewissens ihre
Angehörigen betreuen lassen können“, so Julia Klöckner.
Die Grundlage für die Veröffentlichung der
Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der
Krankenkassen (MDK) wurde mit in Kraft treten des
Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 erstmals geschaffen.
Danach müssen die Berichte in einer verständlichen, einheitlichen und
vergleichbaren Form der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden. Bis Ende 2010 sollen alle stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen in Deutschland nach und nach von den MDK geprüft
und die Ergebnisse schrittweise durch die Landesverbände der
Pflegekassen veröffentlicht werden.
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