09.12.2009 | 00:00:00 | ID: 4060 | Ressort: Verbraucher | Medien

Verbraucherbroschüre zur Transparenz in der Pflege online verfügbar

Berlin (agrar-PR) - Klöckner fordert Rheinland Pfalz auf, die Veröffentlichung der Pflegeberichte nicht unnötig zu verzögern
Seit dem 1. Dezember 2009 werden die ersten Berichte über die Qualität von Pflegeheimen im Internet veröffentlicht. "Mit der Verbraucherbroschüre "Noten für Pflegeheime" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördert wurde, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher rasch in den Qualitätsberichten zurechtfinden", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner.

Wer einen Angehörigen betreuen ließe und selbst nicht Experte sei, müsse sich auf die ver­trauensvolle und qualitativ hochwertige Dienstleistung von Pflegeeinrichtungen verlassen können. „Daher ist es besonders wichtig, transparente Einblicke zu bekommen und sich ent­sprechend informiert für eine passende Einrichtung entscheiden zu können“, so Julia Klöckner. Mit der Veröffentlichung der Qualitätsberichte hätten Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals die Möglichkeit, die Qualität verschiedener Pflegeeinrichtungen mitein­ander zu vergleichen. „Für alle ist dies ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz auf dem Pflegemarkt“, betonte Julia Klöckner.

Die Verbraucherbroschüre „Noten für Pflegeheime“ kann von der Homepage des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den Verbraucherzentralen als PDF herunter geladen werden. Die gedruckte Version ist in Kürze bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. erhältlich.

Gleichzeitig forderte Klöckner das Bundesland Rheinland-Pfalz auf, die Veröffentlichung der Ergebnisse nicht unnötig zu verzögern. Es sei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht erklärlich, dass mit großem Aufwand erst geprüft, aber dann nicht veröffentlich werde, so Klöckner. Selbstverständlich müssten eventuelle Mängel bei den Prüfkriterien abgestellt werden. Dieser Prozess sei bereits eingeleitet worden. Eine begleitende wissenschaftliche Überprüfung fände bereits statt. „Jedenfalls haben die Verbraucher ein Anrecht auf transparente Informationen, damit sie guten Gewissens ihre Angehörigen betreuen lassen können“, so Julia Klöckner.

Die Grundlage für die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizini­schen Dienste der Krankenkassen (MDK) wurde mit in Kraft treten des Pflegeweiterentwick­lungsgesetzes am 1. Juli 2008 erstmals geschaffen. Danach müssen die Berichte in einer ver­ständlichen, einheitlichen und vergleichbaren Form der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfü­gung gestellt werden. Bis Ende 2010 sollen alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtun­gen in Deutschland nach und nach von den MDK geprüft und die Ergebnisse schrittweise durch die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlicht werden.
Broschüre "Noten für Pflegeheime" (PDF, 1.008 KB, nicht barrierefrei)
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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