14.10.2014 | 20:37:00 | ID: 18892 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Verbraucherminister Alexander Bonde: „Regionale Spezialitäten stehen für die kulinarische Vielfalt des Genießerlandes“

Stuttgart (agrar-PR) - Rote Zwiebel „Höri Bülle“ in Genießer-Galerie des Landes aufgenommen
„Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf Obst und Gemüse aus der Region. Heimische Erzeugnisse stehen für Qualität, Authentizität und Frische Ich freue mich, dass wir heute die Eintragung der ‚Höri Bülle‘ als EU-geschützte Spezialität feiern können – die typische rote Zwiebel von der Bodensee-Halbinsel Höri ist damit die jüngste kulinarische Botschafterin für das Genießerland“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Dienstag (14. Oktober) in Stuttgart bei der feierlichen Aufnahme der „Höri Bülle“ in die Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg.

Zwiebel als Wahrzeichen der Halbinsel Höri hat lange Tradition

Der Zwiebelanbau auf der Halbinsel Höri, die am westlichen Rand des Bodensees liegt, hat eine jahrhundertealte Tradition. Der Geschmack der Höri Bülle ist vor allem durch das zarte Aroma und die milde, nicht aufdringliche Schärfe gekennzeichnet. „Vom Erhalt alter regionaler Kultursorten profitieren alle. Sie repräsentieren die Vielfalt der regionalen Küche und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Sie schaffen auch Identität mit den Regionen im Land und sind dadurch touristisch bedeutsame Botschafter. Ich gratuliere der Schutzgemeinschaft Höri Bülle zum erfolgreichen Eintrag in das EU-Register. Sie hat mit dem Schutzantrag erreicht, ein wichtiges kulinarisches Kulturgut zu erhalten“, so Bonde.

Hintergrundinformation:

Die Höri Bülle wird umgangssprachlich auch als „Zwiebelhöri“ bezeichnet. Die Höri Bülle ist eine rote Speisezwiebel. Sie zählt zu den alten Landsorten und ist nicht durch einen nationalen oder gemeinschaftlichen Sortenschutz geschützt. Sie wird ausschließlich durch eigene Nachzucht vermehrt. Die milden Luft- und Bodentemperaturen, bedingt durch die unmittelbare Nähe des Bodensees, der als Wärmespeicher wirkt, begünstigen den Gemüseanbau. Die „Höri Bülle“ ist das für diese Landschaft charakteristische landwirtschaftliche Erzeugnis und ein Wahrzeichen seiner Heimatregion. Die Schutzgemeinschaft Höri Bülle ist ein Zusammenschluss von Erzeugern bzw. Verarbeitern.

Seit über 20 Jahren besteht im Rahmen der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Der Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen geschützt.

In Baden-Württemberg sind – Mineralwässer ausgenommen – derzeit insgesamt 15 Produktbezeichnungen geschützt:

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.):

·         Allgäuer Emmentaler
·         Allgäuer Bergkäse
·         Weideochse vom Limpurger Rind

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.):

·         Schwarzwälder Schinken
·         Schwarzwaldforelle
·         Schwäbische Maultaschen
·         Schwäbische Spätzle/Knöpfle
·         Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
·         Filderkraut/Filderspitzkraut
·         Tettnanger Hopfen
·         Blattsalate von der Insel Reichenau
·         Feldsalate von der Insel Reichenau
·         Gurken von der Insel Reichenau
·         Tomaten von der Insel Reichenau
·         Höri Bülle

Zuletzt wurde der „Weideochse vom Limpurger Rind g.U.“ von der EU unter Schutz gestellt: Am 7. Oktober 2013 hatte Minister Bonde diesen in die Genießer-Galerie des Landes aufgenommen.

Die EU-Kommission hatte am 28. Februar 2014 im europäischen Amtsblatt die Eintragung der „Höri Bülle“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) veröffentlicht.

Informationen zu den EU-geschützten Produkten aus Baden-Württemberg finden Sie hier: http://www.schmeck-den-sueden.de/qualitaetszeichen/hori-bulle-g-g-a/
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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