15.05.2014 | 17:55:00 | ID: 17745 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerkonferenz beginnt

Schwerin (agrar-PR) -

„Zwei Bundesminister, 60 Tagesordnungspunkte, über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Bund und aus den Ländern – in jeder dieser Kategorien werden dieses Jahr Rekorde gebrochen. Diese Zahlen verdeutlichen den gewachsenen Stellenwert des Verbraucherschutzes und zeigen, dass wir mit unserer Schwerpunktsetzung richtig lagen“, sagte Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus heute in Warnemünde während der Begrüßung der Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren anlässlich der beginnenden 10. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK).

Mit der 10. Auflage kann auch eine erste Bilanz der Entwicklung der VSMK gezogen werden. Auslöser war der sogenannte „Gammelfleisch“-Skandal 2005/2006. „Da weder bei Gesundheits- noch Agrarministerkonferenzen Verbraucherschutzthemen ausreichend behandelt werden konnten, wurde deutlich, dass die Zusammenarbeit und der Austausch von Bund und Ländern enger werden muss. Nach einem Telefonat mit dem damaligen Bundesminister Seehofer waren wir uns einig, dass nur eine eigenständige VSMK die Probleme bewältigen kann. Wir haben seitdem einiges erreicht“, bilanzierte Dr. Backhaus.

So ist generell die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gestärkt und professionalisiert worden. Dazu gehören zum Beispiel:

-       Konsequenter und geordneter Informationsaustausch über Fachinformationssystem bei besonderen Vorkommnissen;

-       Die Einrichtung der Seite www.lebensmittelwarnung.de: Verbraucher können Informationen aus dem Schnellwarnsystem leicht abrufen;

-       Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Einrichtung einer Task Force „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ zur Wahrnehmung bestimmter operativer Aufgaben des Krisenmanagements, darunter insbesondere Auswertung der vorliegenden Daten und die darauf aufbauende Erstellung eines Lageberichts;

-       Entwicklung und Erprobung eines Früherkennungssystems durch systematische Erfassung und Auswertung von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen.

Darüber hinaus rückte der „präventive Verbraucherschutz“ zunehmend in den Fokus. So sind zahlreiche Regelungen auf die Entscheidungen der VSMK zurückzuführen. Dazu zählen zum Beispiel:

-       Verbesserung der Fahrgastrechte (Entschädigungsanspruch bei Verspätungen ab 1 Std. im Bahnverkehr);

-       Schutz vor unlauterer Telefonwerbung;

-       Einführung von Produktinformationsblättern zu Finanzprodukt;

-       Schaffung und Erhalt der Vernetzungsstellen zur Schulverpflegung;

-       Gemeinsames Vorgehen mit der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Verbraucherbildung in Schulen.

„All diese Aktivitäten und Entscheidungen verdeutlichen, dass wir hier in Warnemünde auch die Chance haben, die hohen Verbraucherstandards in Deutschland noch weiter zu stärken. Diese Chance sollten wir auch nutzen“, betonte der Minister. (regierung-mv)

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