Alle Pressemeldungen zum Thema: Versicherungswechsel |
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| Mit Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung nach dem 30. November kündigenDer vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Was aber, wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30. November im Briefkasten liegt? Man also erst nach dem Stichtag erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung. mehr... |
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| Kfz-Versicherung: Crash mit Tieren ausreichend versichernAb Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen durch frühe Dämmerung, Nebel und Regen. Eine Kaskoversicherung bietet zwar generell Schutz bei Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild wie Rehe oder Wildschweine verursacht werden. Andere Tierarten, wie z. B. Hunde, Katzen oder Kühe, sind häufig nicht eingeschlossen. mehr... |
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