05.11.2013 | 21:00:00 | ID: 16371 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Vogelsänger zu den Ergebnissen der Sonderagrarministerkonferenz in München

München (agrar-PR) -

Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger wertet das gestern erzielte Ergebnis zur Umsetzung der EU-Agrarreform in München als notwendigen und zugleich konsequenten Kompromiss, „der dazu führt, unsere Betriebe wettbewerbsfähig zu halten und sie fit für die neuen Herausforderungen zu machen. Ich begrüße es außerordentlich, dass das Verhandlungsergebnis der bereits in vielen Agrarministerkonferenzen der letzten Jahre erreichten Beschlusslage weitgehend entspricht. Auch gestern sind wir zu einem fairen Ausgleich der Interessen gekommen.“

 

Vogelsänger: „Angesichts der Tatsache, dass im Agrarbereich von der EU ohnehin zehn Prozent gekürzt werden und damit spürbar weniger Gestaltungsspielraum für die Entwicklung ländlicher Regionen in Deutschland zur Verfügung stehen wird, haben sich die Agrarminister bei der Umsetzung der Reform auf Eckpunkte verständigen können, die den bundesweit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen gerecht werden. So wird es anstelle einer Kürzung von Direktzahlungen in großen Betrieben einen bundeseinheitlichen Zuschlag für alle Landwirte in Höhe von 50 Euro je Hektar für die ersten 30 Hektar geben. Für weitere 16 Hektar erhalten die Landwirte jeweils 30 Euro.“

 

Vogelsänger wertet auch die erweiterten Möglichkeiten für Berufseinsteiger positiv. Junglandwirte können obligatorisch eine Förderung in Höhe von 50 Euro pro Hektar beantragen. Dabei sollen die Förderobergrenzen bis 90 Hektar je Betrieb ausgeschöpft werden.

 

Weiterhin werden 4,5 Prozent der Mittel ab 2015 aus der Säule der Direktzahlungen in die Säule für die ländliche Entwicklung deutschlandweit umverteilt. Das Geld bleibt der Landwirtschaft erhalten, beispielsweise für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Vogelsänger. „Mit der Zustimmung zur Umschichtung haben wir die Einführung neuer gekoppelter Zahlungen in der ersten Säule, die wiederum zu Umverteilungen zwischen Ost und West geführt hätten, verhindert.“

 

Ländliche Entwicklung

 

Bei der Verteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung kommt in der neuen EU-Förderperiode grundsätzlich der bisher geltende Verteilerschlüssel zur Anwendung.

 

Allerdings wird das Land Brandenburg wie alle neuen Bundesländer ab dem 1. Januar kommenden Jahres nicht mehr als Ziel-1-Region und damit als Region mit erhöhten Fördersätzen der Europäischen Union geführt. „Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die Beibehaltung des Verteilerschlüssels für uns ein Verhandlungserfolg, sondern auch die von den Länderagrarministern geforderte Aufstockung der Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe um 200 Millionen Euro im Jahr. Dies soll nach Einsetzung der neuen Bundesregierung auch so umgesetzt werden.“

 

Brandenburg übernimmt ab dem 1. Januar 2014 für ein Jahr den Vorsitz der Agrarministerkonferenz.


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