12.02.2019 | 20:15:00 | ID: 27010 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Waldbewirtschaftung und Flächenentwicklung

Potsdam (agrar-PR) - Das Landeswaldgesetz verpflichtet Waldeigentümer zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Der vom Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) betreute Landeswald soll hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Paragraphen 26 des Landeswaldgesetzes und ist zum anderen durch die „Waldvision 2030“ untersetzt. So ist der Landeswald vollflächig nach dem PEFC- und in geringen Teilen auch nach dem FSC-Standard zertifiziert.

Holzernte

Die Landeswaldinventur 2012 hatte einen durchschnittlichen Holzvorrat von 272 Vorratsfestmeter je Hektar ermittelt. Der Holzvorrat beträgt zum Stichtag 1. Januar 2017 für den Landeswald im Durchschnitt 292 Vorratsfestmeter je Hektar.

Bei der Verjüngung und Holznutzung plant der LFB für einen Zehnjahreszeitraum. Diese Planung sieht eine durchschnittliche jährliche Holznutzung von 1.010.068 Erntefestmetern (Efm) vor. Abweichungen ergeben sich, zum Beispiel im Jahr 2018, in dem die Schäden der Herbststürme 2017 aufgearbeitet wurden. In den Jahren 2012 bis 2018 wurden geerntet:Der LFB hat die folgenden Holzeinnahmen erzielt.Der aktiv betriebene Waldumbau, für den Haushalts- beziehungsweise Fördermittel genutzt wurden, erfolgte in den Jahren 2012 bis 2018 auf 12.637 Hektar. Das sind 1,2 Prozent der Holzbodenfläche in Brandenburg.

Hinzu kommen Waldflächen, die sich auf natürliche Weise zu Mischbeständen verändern oder ohne eine Inanspruchnahme von Fördermitteln zu Mischwald entwickelt werden.

Die lang anhaltende Trockenheit 2018 führte dazu, dass die für den Herbst geplanten Maßnahmen verschoben werden mussten, was den Rückgang 2018 erklärt. Die Fläche der Erstaufforstungen beträgt im gleichen Zeitraum 117 Hektar – dies ist aber kein Waldumbau und wird deshalb in der nachfolgenden Tabelle nicht berücksichtigt.

Flächenbilanz

Rund 1,1 Millionen Hektar in Brandenburg sind bewaldet. 272.559 Hektar davon ist Landeswald. Von 2012 bis 2018 wurden 500 Hektar Wald per Verordnung aus der Nutzung genommen. Es handelt sich hierbei insbesondere um kleinflächige Areale für die Naturwaldforschung sowie um Flächen zur Sicherung der Kernzone des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe-Brandenburg.

Darüber hinaus werden 6.000 Hektar Landeswaldflächen in Eigenbindung des LFB nicht bewirtschaftet. Es handelt sich hier um die für den Prozessschutz übernommenen Naturerbeflächen, um in Ausweisungsverfahren stehende Naturwaldflächen, um Biotopbaumareale der Richtlinie „Methusalem 2“ sowie um nicht betretbare oder nicht zu bewirtschaftende Waldflächen.

Soweit erforderlich, wurden im Rahmen der Sicherung von FFH-Gebieten auch Nutzungseinschränkungen für den Landeswald in der jeweiligen NSG-Verordnung fixiert und in die Forsteinrichtung übernommen. Dies betrifft rund 40.000 Hektar.

Seit Beginn der Bilanzierung im Jahr 2011 hat der Landesbetrieb Forst Brandenburg bis Ende 2018 Flächen im Umfang von 1.594 Hektar erworben. Darüber hinaus wurden Flächen im Umfang von 3.374 Hektar auf Grundlage des Vermögenszuordnungsgesetzes dem Landesbetrieb Forst unentgeltlich zugeordnet.

Verkäufe von Flächen aus dem wirtschaftlichen Eigentum des LFB belaufen sich seit 2011 auf insgesamt 259 Hektar. Verkäufe erfolgen ausschließlich zur Arrondierung von Flächen angrenzender Eigentümer, sofern es sich um landeseigene unwirtschaftliche Splitterflächen handelt, oder zur Beteiligung an infrastrukturellen Maßnahmen des Bundes, des Landes oder von Kommunen. Einen Sonderfall bei der Abgabe von Waldflächen war die Übertragung von 3.447 Hektar an die Stiftung Stift Neuzelle im Jahr 2014.

Grundsätze die Bewirtschaftung des Landeswaldes in der „Waldvision 2030“

Grundsatz 1 – Wald erhält Struktur

Demnach sollen Stabilität und Elastizität der Wälder durch Erhalt und Verbesserung der Waldstrukturen und durch Sicherung der biologischen Vielfalt als Voraussetzung nachhaltig gesicherter Waldfunktionen gewährleistet werden:

-              der Laubbaumanteil wird erhöht,

-              die Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften werden beteiligt,

-              eine natürliche Verjüngung wird angestrebt,

-              die Entwicklung horizontaler und vertikaler Bestandsstrukturen werden durch waldbauliche und jagdliche Maßnahmen ermöglicht

-              die Holznutzung wird differenziert nach Holzvorrat und Zielstärke im Hinblick auf Baumart, Standort und Holzqualität vorgenommen,

-              durch die Erhaltung einzelner alter und starker sowie abgestorbener Bäume beziehungsweise Baumgruppen wird die Sicherung von Totholzanteilen sowie die Förderung wertvoller Biotop- und Habitatstrukturen ermöglicht,

-              die genetische Vielfalt wird insbesondere durch die gezielte Unterstützung von Rand- und Reliktpopulationen mit besonderen Anpassungsmerkmalen gesichert.

Grundsatz 2 – Boden begründet Leben

Die Grundlage eines stabilen und produktiven Waldes ist die Bewahrung beziehungsweise Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Waldböden:

-              auf flächige Nutzungen über 0,5 Hektar wird grundsätzlich verzichtet

-              auf Vollumbruch wird verzichtet,

-              auf eine in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung wird verzichtet, die Bodenbearbeitung wird auf das notwendige Maß reduziert,

-              der Einsatz von Forstmaschinen hat sich an den Belangen des Bodenschutzes und den vielfältigen Strukturen des Waldes zu orientieren,

-              auf ertragssteigernde Düngung wird verzichtet,

-              waldbauliche Maßnahmen sind auf den Erhalt und die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes auszurichten.

Grundsatz 3 – Holz schöpft Werte

Die Wirtschaftsziele sind im Landeswald unter Beachtung der ökologischen Gegebenheiten und unter Wahrung des ökonomischen Prinzips zu erreichen. Natürliche Prozesse zur Erreichung der Wirtschaftsziele sind konsequent zu nutzen und zu fördern:

-              natürliche Verjüngungsverfahren haben in geeigneten Beständen Vorrang,

-              standortgerechte Verjüngungsziele sollen ohne Wildschutz erreicht werden,

-              es erfolgt eine kontinuierliche Waldpflege in Pflegeblöcken,

-              der Nachhaltshiebssatz wird im Forsteinrichtungszeitraum ausgeschöpft.

Der Landeswald wird seit 2015 ohne Zuschüsse bewirtschaftet.

Grundsatz 4 – Natur verdient Schutz

Die Belange des Naturschutzes werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Die Lebensräume der einheimischen Tier- und Pflanzenarten werden im Landeswald gesichert, entwickelt und, wo möglich, wieder hergestellt:

-              die Ansprüche gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten werden bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes besonders beachtet,

-              Biotop- und Habitatbäume werden grundsätzlich erhalten und langfristig in ihre natürliche Zerfallsphase überführt,

-              Totholz wird als Lebensraum in ausreichendem Umfang und in stärkerer Dimension auf der Fläche belassen,

-              nach Naturschutzrecht besonders geschützte Biotope sowie Sonderstrukturen werden bei Bewirtschaftung erhalten,

-              seltene gebietsheimische Baum- und Straucharten werden zur Erhöhung der Biodiversität aktiv gefördert,

-              der im Landeswald betriebene ökologische Waldschutz mit integrierten Methoden orientiert sich in erster Linie an der Stabilisierung der Bestände, eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nur bei existenzieller Gefährdung von Wäldern,

-              strukturreiche und gestufte Waldränder werden erhalten und entwickelt,

-              im Landeswald entsteht ein ausreichendes Netz von Naturwäldern.

Hierzu gehören die Regelungen zum Erhalt von Biotopbäumen und Totholz, wie sie in den „Methusalem-Richtlinien“, den Regelungen zur Waldrandgestaltung und zum Einsatz gebietsheimischer Gehölze zur Anwendung kommen. Ein Teil der Landeswaldfläche ist in Naturwaldreservaten und in Wildnisgebieten der ungestörten Entwicklung überlassen.

In anderen Waldflächen unterstützt der LFB den Erhalt von Lebensräumen besonderer Arten wie Auerhuhn, Kreuzotter, Schreiadler, Schwarzstorch oder Sumpfschildkröte durch konkrete Arten- und Biotopschutzmaßnahmen.

Grundsatz 5 – Erholung sucht Ort

Die Belange der Erholung werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert:

-              Besucherlenkung zur Vermeidung von Konflikten unterschiedlicher Nutzergruppen,

-              konkrete Maßnahmen zur Sicherung einer hohen Besucherfreundlichkeit,

-              Ausstattung des Landeswaldes mit einer ausreichenden Erholungsinfrastruktur (Waldparkplätze, Erholungseinrichtungen).
Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
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Waldumbaufläche
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