Kiel (agrar-PR) - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume warnt
mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel vor Böllern der "Marke
Eigenbau" und illegal importiertem Feuerwerk. Beides birgt erhebliche
Risiken, die zu schweren Verletzungen und dauerhaften
Gesundheitsschäden führen können.
Deshalb Hände weg von "in Heimarbeit" hergestellten Böllern. Diese so
genannten Selbstlaborate sind in ihrer Wirkung teilweise mit
kommerziellem Sprengstoff durchaus vergleichbar. Oft können schon
wenige Gramm, also die Menge eines kleinen Teelöffels, gravierende
Explosionen verursachen. Selbst geringste Erschütterung oder Reibung
kann diese Reaktion auslösen, was in der Vergangenheit auch in
Schleswig-Holstein sogar zu tödlichen Unfällen geführt hat. Bei nahezu
der Hälfte aller dokumentierten Sprengstoffexplosionen, die illegal
herbeigeführt wurden, erfolgte die Explosion ungewollt bereits während
der Herstellung oder der Sprengungsvorbereitung und führte dem
entsprechend häufig zu einem Unfall.
Das illegale Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ist eine Straftat,
auch wenn dabei kein Sach- oder Personenschaden entsteht. Zudem ist
bereits das Herstellen von Selbstlaboraten ein Verstoß gegen das
Sprengstoffgesetz.
Eine vergleichbare Gefahr stellt aus dem Ausland illegal importiertes
Feuerwerk dar. Geprüfte Feuerwerkskörper tragen immer das
Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Es
sollten beim Silvesterfeuerwerk ausschließlich solche geprüften und
zugelassenen Artikel Verwendung finden. Die so genannten "Polenböller"
besitzen dagegen eine erheblich größere Sprengkraft als zugelassenes
Feuerwerk, oft sind die Zündschnüre zu kurz, die Verarbeitung ist
mangelhaft und die Böller sind zum Teil mit Propfen aus Gips
verschlossen, die ebenfalls lebensgefährliche oder tödliche
Verletzungen verursachen können. Auch ihre Einfuhr ist ein Verstoß
gegen das Sprengstoffgesetz und wird mit Geldstrafen oder Haft von bis
zu drei Jahren bestraft.
Schließlich rät das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume auch noch einmal zur strikten Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Eltern
sollten auf ihren Nachwuchs unbedingt einwirken, um Unfälle mit Sach-
oder Personenschäden zu verhindern, die ansonsten ein Leben lang
nachwirken können.