29.12.2009 | 10:12:00 | ID: 4309 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Warnung vor "Selbstbau-Böllern" und illegal importiertem Feuerwerk zu Silvester: Vorsicht beim Umgang mit der Sprengstoff-Chemie!

Kiel (agrar-PR) - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume warnt mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel vor Böllern der "Marke Eigenbau" und illegal importiertem Feuerwerk. Beides birgt erhebliche Risiken, die zu schweren Verletzungen und dauerhaften Gesundheitsschäden führen können.
Deshalb Hände weg von "in Heimarbeit" hergestellten Böllern. Diese so genannten Selbstlaborate sind in ihrer Wirkung teilweise mit kommerziellem Sprengstoff durchaus vergleichbar. Oft können schon wenige Gramm, also die Menge eines kleinen Teelöffels, gravierende Explosionen verursachen. Selbst geringste Erschütterung oder Reibung kann diese Reaktion auslösen, was in der Vergangenheit auch in Schleswig-Holstein sogar zu tödlichen Unfällen geführt hat. Bei nahezu der Hälfte aller dokumentierten Sprengstoffexplosionen, die illegal herbeigeführt wurden, erfolgte die Explosion ungewollt bereits während der Herstellung oder der Sprengungsvorbereitung und führte dem entsprechend häufig zu einem Unfall.
Das illegale Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ist eine Straftat, auch wenn dabei kein Sach- oder Personenschaden entsteht. Zudem ist bereits das Herstellen von Selbstlaboraten ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Eine vergleichbare Gefahr stellt aus dem Ausland illegal importiertes Feuerwerk dar. Geprüfte Feuerwerkskörper tragen immer das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Es sollten beim Silvesterfeuerwerk ausschließlich solche geprüften und zugelassenen Artikel Verwendung finden. Die so genannten "Polenböller" besitzen dagegen eine erheblich größere Sprengkraft als zugelassenes Feuerwerk, oft sind die Zündschnüre zu kurz, die Verarbeitung ist mangelhaft und die Böller sind zum Teil mit Propfen aus Gips verschlossen, die ebenfalls lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen verursachen können. Auch ihre Einfuhr ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und wird mit Geldstrafen oder Haft von bis zu drei Jahren bestraft.
Schließlich rät das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auch noch einmal zur strikten Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Eltern sollten auf ihren Nachwuchs unbedingt einwirken, um Unfälle mit Sach- oder Personenschäden zu verhindern, die ansonsten ein Leben lang nachwirken können.
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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
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