Bonn (agrar-PR) -
RLV: Hygiene ist dringend angesagt Das eine ist die behördliche Regelung, etwas
anders sieht es oft in der Praxis aus: In Wildsammelstellen sollten
höchste Hygienestandrads eingehalten werden.
Wie der
Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, müsse dies
dringend befolgt werden, so dass die Gefahr der weiteren Ausbreitung
des Wildschweinepestvirus verhindert werde. Wenn eine Wildsammelstelle
betreten werde, müsse diese anschließend sauber hinterlassen werden,
mahnt der RLV. Sonst steige die Gefahr, dass eine Wildsammelstelle zum
Virenherd werde und der Wildschweinpestvirus sich ungewollt weiter
unter den Wildschweinen ausbreite. Die größte Sorge der rheinischen
Landwirte sei, dass der Wildschweinepestvirus in die
Hausschweinebestände hineingetragen werde. Der finanzielle Schaden wäre
Existenz bedrohend für rheinische Schweinehalter.
In
wildschweinepestgefährdeten Bezirken müssen Jäger nach RLV-Information
erlegte Wildschweine zu einer Wildsammelstelle bringen. Erst wenn
festgestellt worden sei, dass das Wildschwein keinen Erreger in sich
trage, könne der Jäger es wieder abholen. Dieser Vorgang solle
verhindern, dass Viren wie der Schweinpestvirus in Umlauf kämen.
Allerdings seien dazu höchste Hygienestandards an den Wildsammelstellen
einzuhalten – dies sei oft nicht der Fall, so dass das Risiko der
Virusübertragung gesteigert werde.
Hintergrundinformation:
Schweinepest
tritt nach Angaben des RLV nur bei Schweinen auf, der Mensch ist für
diese Infektionskrankheit nicht empfänglich. Fleisch vom Wild- oder
Hausschwein kann daher weiterhin völlig unbedenklich verzehrt werden.