Berlin (agrar-PR) - Die Mitglieder des Fachausschusses für
Winzergenossenschaften des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) und des
DRV-Arbeitskreises Markt haben bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.
Februar die aktuelle Lage der Abgabenentrichtung an den Deutschen
Weinfonds ausführlich beraten. Beide Gremien, die ein Drittel der
deutschen Weinwirtschaft repräsentieren, vertreten einstimmig die
Auffassung, dass bis auf Weiteres auf Widersprüche und Klagen gegen die
Abgaben an den Deutschen Weinfonds (DWF) verzichtet werden sollte. Sie
appellieren an alle Winzergenossenschaften, bis auf Weiteres auf
Widerspruch oder Klage zu verzichten. Nur so kann die Fortführung eines
Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein sichergestellt werden.
Dieses Beratungsergebnis resultiert insbesondere aus einem ersten
Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das in einer zurzeit noch nicht
rechtskräftigen Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben
bestätigt hat.