07.12.2020 | 17:46:00 | ID: 29478 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wissing: 45 Millionen Euro für umweltverträgliche Landwirtschaft

Mainz (agrar-PR) - Das Land Rheinland-Pfalz hat 45 Millionen Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und ökologischen Landbau ausgezahlt. Am 1. Dezember sind rund 26 Millionen Euro EU-, Bundes- und Landesmittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) an 7.035 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt worden. Weitere rund 19 Millionen Euro gingen an 1.439 Betriebe des ökologischen Landbaus. Dies teilte Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing heute in Mainz mit.
„Das Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert: Unsere landwirtschaftlichen Betriebe arbeiten mit der Natur und sie sind bereit, Mehrarbeit für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung zu leisten, wenn sie in der angespannten Marktlage kein Minus-Geschäft machen. Die Programme der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gleichen die höheren Kosten aus und sind damit erfolgreich. Wir haben den nach EU-Recht frühesten Auszahlungstermin realisiert, um unsere Landwirtinnen und Landwirte für ihr Engagement zu entlohnen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

In die Förderung einer besonders umweltverträglichen Bewirtschaftung einbezogen sind gut 240.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Das sind etwa 34 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für rund 100.000 Hektar Dauergrünland wurden 20 Millionen Euro ausgezahlt.

Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind Bestandteil des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE). Sie gliedern sich in die landwirtschaftlichen Programmteile und die des Vertragsnaturschutzes. Die Landwirte verpflichten sich hier über fünf Jahre zu einer besonders umweltschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen. Dies kann z. B. der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung sein oder der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes. Die Förderung erfolgt flächenbezogen, d. h. je Hektar wird ein für den jeweiligen Programmteil geltender pauschaler Prämiensatz gezahlt. Die Prämien stellen entsprechend den Vorgaben der EU einen Ausgleich für die Bewirtschaftungsauflagen dar und sollen die höheren Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen.

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