19.05.2020 | 11:35:00 | ID: 28797 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Wissing: Nachhaltig wirtschaften im Weinbau – Zertifizierungsförderung startet

Mainz (agrar-PR) - Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat einen neuen Förderrahmen für mehr Nachhaltigkeit im Weinbau aufgelegt. Kleine und Kleinstbetriebe können demnach eine Unterstützung von bis zu 3.000 Euro erhalten, wenn sie eine Zertifizierung zur betrieblichen Nachhaltigkeit durchlaufen.
„Wir wollen solchen Weinbaubetrieben ein Angebot machen, die besonders nachhaltig wirtschaften“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Ein wichtiges Ziel sei es, gerade kleinere Betriebe zu unterstützen. „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Unternehmen verbessern. Die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten wächst. Mit einem entsprechenden Zertifikat können die Betriebe ihre nachhaltige Wirtschaftsweise dokumentieren und so gerade auch umweltbewusste Kundinnen und Kunden besser erreichen“, so Wissing.

Das Ziel ist, Weinbaubetriebe dabei zu unterstützen, eine Zertifizierung jenseits des Bio-Siegels zu erwerben. Im Gegensatz zu diesem geht es bei dem Zertifikat neben Umweltbelangen auch um soziale sowie ökonomische Aspekte. Es sollen Winzerinnen und Winzer angesprochen werden, die ihren Betrieb in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht nachhaltig gestalten wollen oder dies bereits tun. Dazu gehören sowohl Klima- und Ressourcenschutz, faire Arbeitsbedingungen, soziales Engagement und ein solider Finanz- und Wirtschaftsplan. Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist ebenfalls vorgesehen.

Die Förderung erhalten Weinbaubetriebe, die sich beispielsweise durch die bestehenden Anbieter „Fair Choice“ oder „Fair and Green“ zertifizieren lassen. Auch andere Anbieter sind prinzipiell möglich. Den Antrag zur Zertifizierungsförderung (FöNaWein) finden Sie unter www.nachhaltigkeit.rlp.de.

Gefördert werden sollen Klein- und Kleinstbetriebe mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Zertifikatserteilung sowie die Kosten für Beratung. Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Klein- und Kleinstunternehmen sind Betriebe, die bis zu 10 ha Rebfläche bewirtschaften oder eine Weinmenge (Flaschenvertrieb) von bis zu 70.000 Litern produzieren. In Rheinland-Pfalz betrifft dies etwa 5.000 Betriebe.
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