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Hessisches Statistisches Landesamt | 49 Meldungen online

Das Hessische Statistische Landesamt als Dienstleister

Das Hessische Statistische Landesamt versteht sich weniger als Behörde, sondern mehr als modernes Dienstleistungsunternehmen. Aus unserem kundenorientierten Selbstverständnis folgt, dass wir individuelle Beratung anbieten und mithilfe moderner Informationstechniken arbeiten. Im Hessischen Statistischen Landesamt nehmen sich freundliche Mitarbeiter für Sie die notwendige Zeit.

Wir erstellen unsere Statistiken als notwendige Entscheidungsgrundlagen für Manager, selbstständige Gewerbetreibende und Politiker. Unser vielfältiges Datenangebot wird von Studenten, Wissenschaftlern und Privatpersonen ebenso benötigt wie von Journalisten.

Das Hessische Statistische Landesamt ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten (Hessische Staatskanzlei).


Statistik ist für alle da

In einer hoch entwickelten Volkswirtschaft mit komplexen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen bzw. Wirkungsmechanismen sind verlässliche Daten und Fakten zur Beobachtung und Beurteilung von Entwicklungen in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft unverzichtbar. Denn trotz der Komplexität unserer modernen dienstleistungsorientierten Volkswirtschaft wird erwartet, dass sie reibungslos funktioniert:

-  Arbeitnehmer und Aktionäre erwarten, dass die Manager sich gut informieren
   und rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen treffen

-  Bürger wollen, dass Politiker effektiv wirtschaften, Entwicklungen rechtzeitig
   erkennen und sorgfältig planen

- Wissenschaftler benötigen für Analysen oder Untersuchungen objektive Zahlen.

Die amtliche Statistik liefert die Datenbasis für die Entscheidungsträger, mit der sie ihre Betriebe auch durch krisengeschüttelte Zeiten steuern können. Ohne Statistiken könnte unser Sozialstaat nicht planen und Bilanz ziehen. Alle Interessenten haben mittels des umfassenden Internet-Auftritts des Hessischen Statistischen Landesamtes einen einfachen und schnellen Zugang zu den Ergebnissen.

Die amtliche Statistik in Deutschland ist den Grundsätzen der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität verpflichtet. Amtliche Statistiken werden also unabhängig von externer Einflussnahme erstellt, ausgewertet und veröffentlicht.

Unser Amt publiziert statistische Ergebnisse nicht nur für das Land, sondern auch auf Gemeindeebene oder auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Stichproben werden in der Regel nur für das ganze Land ausgewertet.


Woher stammen die Daten?

Die Datenquellen sind vielfältig. Einige Statistiken können mithilfe von anderen Behörden erstellt werden. So stammen die Angaben über die Bevölkerung von den Einwohnermeldeämtern. "Preisermittler” stellen vor Ort die Preise für Waren und Leistungen des privaten Verbrauchs nach einem ausführlichen "Warenkorb” fest. Das Ergebnis wird monatlich vom Hessischen Statistischen Landesamt als Verbraucherpreisindex für Hessen publiziert. Die Daten aller Landesämter fasst das Statistische Bundesamt (ebenfalls in Wiesbaden) zu einem Verbraucherpreisindex für Deutschland zusammen.

Bei vielen Statistiken ist die Mitwirkung der Bürger notwendig. Nur wenn beispielsweise die Mitarbeiter der Betriebe und Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes regelmäßig "ihren” Erhebungsbogen an uns senden, können wir Auftragseingang und Produktion erfassen und auswerten. Ohne diese Statistiken gäbe es keine aussagekräftigen Angaben zur aktuellen Wirtschaftslage.


Vor Stichproben geht es "ums Ganze”

Die statistischen Ämter sammeln ihre vielfältigen Daten immer nach Methoden, mit denen die Datenlieferanten am wenigsten belastet werden. So werden beispielsweise wichtige Angaben zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung jedes Jahr bei nur einem Prozent der Haushalte erhoben. Diese repräsentative Stichprobe heißt Mikrozensus. Damit durch solche Stichproben mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Teil der Gesellschaft richtig auf das Ganze geschlossen werden kann, müssen von Zeit zu Zeit auch einige Grundinformationen über die gesamte Bevölkerung erfasst werden. Das erfolgt durch die in größeren Zeitabständen stattfindenden Volkszählungen.


Mitwirkung ist Bürgerpflicht — Datenschutz ist sicher

Von einem Teil kann nur dann auf das Ganze geschlossen werden, wenn sich an Stichproben alle diejenigen beteiligen, die nach unseren wissenschaftlichen Methoden ausgewählt wurden. Aber auch bei Totalerhebungen kann die Statistik nur dann sinnvolle Gesamtzahlen bereitstellen, wenn alle mitwirken. Deshalb hat der Gesetzgeber die Auskunftspflicht festgelegt.

Im Übrigen werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht gilt auch gegenüber anderen Behörden wie beispielsweise den Finanzämtern. Wie die Praxis gezeigt hat, gewährleisten wir Datenschutz. Und wie Sie sicherlich schon wissen: Statistische Ergebnisse sind anonym. Die Daten werden nur zusammengefasst veröffentlicht, und somit sind keine Einzelfälle erkennbar.


Nach Recht und Gesetz

Das Hessische Statistische Landesamt erstellt Statistiken nach gesetzlichen Vorgaben. Überwiegend sind sie vom Bund oder der Europäischen Union angeordnet. Die Landesämter erheben im Allgemeinen die Daten und publizieren Landesergebnisse. Das Statistische Bundesamt fasst die statistischen Ergebnisse der Länder zu einem Bundesergebnis zusammen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke und das Gesetz über die Statistik im Land Hessen. Das Hessische Landesstatistikgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Statistiken und die Mitwirkung der Kommunen bei der Durchführung von EU-, Bundes- und Landesstatistiken.

Hessisches Statistisches Landesamt
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65185 Wiesbaden
Deutschland
Telefon:  +49  0611  3802802
Fax:  +49  0611  3802890
E-Mail:  info@statistik-hessen.de
Web:  www.statistik-hessen.de
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