Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist
die gesetzliche Berufsvertretung der Landwirtschaft. Sie ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Gesetzes
über die Landwirtschaftskammer.
Ihre Aufgabe ist es, im Einklang mit den
Interessen der Allgemeinheit die Landwirtschaft und die in ihr Tätigen
zu fördern und deren fachliche Belange zu vertreten.
So ist sie u. a. zuständig für
die Ausbildung in den Agrarberufen (Landwirt, Gärtner, etc.) und berufsbezogene Fortbildung,
die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit und der Erzeugerorganisationen,
die Förderung der Vermarktung (z.B. vom SAARLANDwirt, Weinprämierung),
die Mitwirkung bei Planungen im Land als Trägerin öffentlicher Belange der Landwirtschaft,
das Sachverständigenwesen.
Darüber hinaus hat die Landesregierung der Kammer viele Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung zur Durchführung übertragen, z. B.
die Fachschule für Agrarwirtschaft (Landwirtschaft und Gartenbau),
die Betriebsberatung für Landwirte und Gärtner sowie sozioökonomische Beratung,
das Tierzuchtamt,
das Pflanzenschutzamt,
die Qualitätskontrolle Obst und Gemüse, Weinkontrolle,
das Herkunfts- und Informationssystem Tiere (HIT),
die Agrarfördermaßnahmen (z. B. Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem – INVEKOS),
den Vertragsnaturschutz,
die Investitionsförderung.
So betreibt die Landwirtschaftskammer auch das landwirtschaftliche Feldversuchswesen im Saarland (Demonstrations- und Versuchsfeld Finkenreich) mit Pflanzenschutz- und Sortenversuchen und die Saarländische Gartenakademie für Freizeitgärtner.
Dabei ist die Landwirtschaftskammer nicht nur Fachbehörde, sondern in ihrem Aufbau eine Selbstverwaltungskörperschaft: Vollversammlung, Vorstand und Präsident sind die ehrenamtlichen Organe der Kammer, ein hauptamtlicher Direktor führt die Geschäfte mit den ca. 55 Mitarbeitern.
Die Vollversammlungsmitglieder kommen aus Haupt-
und Nebenerwerbsbetrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus sowie
der Forstwirtschaft und auch Landfrauen, Landjugend und die
Arbeitnehmer im Agrarbereich haben ihre Vertreter.
Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Die Finanzierung der Kammer erfolgt durch den
Beitrag, den die Gemeinden mit der Grundsteuer von den Eigentümern
landwirtschaftlicher Grundstücke erheben und durch die Kostenerstattung
des Landes für die Durchführung übertragener Aufgaben. Der
Kammerhaushalt hat ein Volumen von gut 4 Millionen Euro.