Schwerin (agrar-PR) -
Das Hochwassermonitoring des Landesamtes für Landwirtschaft, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) zum Elbehochwasser 2013 ergab keine Hinweise auf zusätzliche Bodenkontaminationen, so dass auf umfangreiche Bodenuntersuchungen der Überschwemmungsflächen nach Rückgang des Wassers verzichtet werden kann. Auch die bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse zur Wasserbeschaffenheit am Standort Dömitz sind eher unauffällig.
Durch das Sommerhochwasser dieses Jahres wurden nahezu die gleichen Flächen im Abflussprofil der Elbe überschwemmt, für die bereits Bodenuntersuchungen sowie entsprechende Nutzungsbeschränkungen aus den vergangenen Jahren vorliegen.
Seit den 90er Jahren werden Bodenuntersuchungen an der Elbe durchgeführt. Seit 2006 befasst sich eine Facharbeitsgruppe mit Ursachen und Folgen der Elbauenbelastung. Flächenhafte Aussagen hinsichtlich Schwermetall- sowie Dioxin/Furan-Gehalten der Böden (Ober- und Unterboden) liegen für die gesamte mecklenburgischen Elbaue vor. Insgesamt sind 4681 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche untersucht.
Unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern haben Fachleute aus Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft sowie Bodenschutz regelmäßig beraten. Durch das Land Niedersachsen wurde zusätzlich für die Bereiche Verbraucher-, später auch Bodenschutz eine länderübergreifende Arbeitsgruppe etabliert, die abgestimmte Bewirtschaftungshinweise für eine angepasste Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung erarbeitete.
Mit diesen Bewirtschaftungshinweisen,über die alle Bewirtschafter in der Elbaue informiert sind, wird auf die Verantwortung der Landwirte als Lebensmittel- und Futtermittelproduzenten hingewiesen. Sie enthalten Empfehlungen darüber, wie Risiken eines Schadstoffeintrags in Futter- und Lebensmitteln gemindert werden können und sind auf der Homepage der LMS Agrarberatung unter der Rubrik Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung abrufbar: http://www.lms-beratung.de/index.phtml?showdata-59&Instanz=147&Datensatz=4&SpecialTop=40
Insbesondere nach dem Rückgang des Elbwassers ist die Einhaltung der Bewirtschaftungshinweise besonders wichtig. Trotz der unauffälligen Ergebnisse in den Überschwemmungsgebieten sind die Landwirte angehalten, auf die Verwertung des Grasschnittes vom ersten Aufwuchs zu verzichten. (PD)