11.02.2014 | 18:05:00 | ID: 17049 | Ressort: Umwelt | Klima

Landwirtschaftsministerin Priska Hinz: „Hochwasserschutz muss immer mitgedacht werden“

Wiesbaden (agrar-PR) - Hilfsprogramm für Landwirtschaft und Gartenbau nach Hochwasser 2013 in Hessen erfolgreich abgeschlossen.

Hessen hat den vom Hochwasser im Frühsommer 2013 betroffenen Landwirten und Gärtnern schnell und unbürokratisch geholfen. Mit Unterstützung des Bundes wurden an über 380 geschädigte Betriebe insgesamt fast 4 Mio. Euro ausgezahlt.

Bei der Vorstellung des Abschlussberichtes lobte Umweltministerin Priska Hinz die Arbeit der Fachdienste Landwirtschaft und ländlicher Raum in den betroffenen Landkreisen, die die Vielzahl an Anträgen schnell und unbürokratisch bewilligten. Dank der Unterstützung durch die Fachkräfte des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen, die unmittelbar nach dem Hochwasser die Schäden aufgenommen hatten, erfolgten die ersten Auszahlungen bereits im August 2013. Mit den letzten Auszahlungen, die Mitte Dezember 2013 erfolgten, wurde das Hilfsprogramm abgeschlossen.

Für die Zukunft betonte Ministerin Hinz, dass der Hochwasserschutz hohe Priorität bei der Flächennutzung haben müsse und dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Deutschland, insbesondere mit Blick auf den Klimawandel, dringend erforderlich seien.

Die Hochwasser im Mai/Juni 2013 haben in Hessen zahlreiche landwirtschaftlich und garten­baulich genutzte Flächen überschwemmt, insbesondere an den Flüssen Werra, Main und Rhein sowie deren Nebenflüssen.

Um die Schäden an den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen auszugleichen, hat die hessische Landesregierung mit Unterstützung des Bundes umgehend 6 Mio. Euro bereit­gestellt und ein Förderprogramm aufgelegt.

Die „Richtlinie zur Durchführung des Hilfsprogramms für Landwirtschaft und Gartenbau anläss-lich des Hochwassers 2013“ trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Danach konnten betroffene Landwirte und Gärtner bis zum 31.10.2013 Anträge auf Zuwendung stellen.

Die Bewertung der Schäden an den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen erfolgte anhand regionsspezifischer Sätze. Als Teilausgleich für die entstandenen Schäden wurde eine Zuwendung von 50 % des Gesamtschadens gewährt.  Der Zuwendungshöchstbetrag betrug 50.000 Euro je Antragsteller,  in begründeten Einzelfällen wurden bis zu 100.000 Euro bewilligt. In diesen Fällen war ein Sachverständigengutachten vorzulegen. (hmuelv)

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