30.07.2013 | 22:15:00 | ID: 15618 | Ressort: Umwelt | Klima

Massive Hagelschäden auch in Gartenbau und Landwirtschaft

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Alexander Bonde informiert sich in Gärtnerei Hespeler in Wannweil über Hagelschäden - Steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert

„Das heftige Unwetter mit Hagel und Starkregen vom vergangenen Sonntag hat in Landwirtschaft und Gartenbau im Land teils massive Schäden hinterlassen. Solche Hagelschäden hier vor Ort zu sehen, ist bestürzend. Die zunehmende Häufigkeit von Witterungsextremen zeigt, dass eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für gartenbauliche und landwirtschaftliche Betriebe längst überfällig ist. Die Bundesregierung muss hier endlich eine gesetzliche Regelung treffen, um den Betrieben einen finanziellen Puffer zu geben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (30. Juli) bei einem Besuch der Gärtnerei Hespeler in Wannweil (Landkreis Reutlingen). Hagelschäden haben nach ersten Meldungen vor allem die Landkreise Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen und der Ostalbkreis zu verzeichnen.

 

Land unterstützt innerhalb der engen gesetzlichen Vorgaben

Die Verantwortung für die Risikovorsorge liege zwar bei den Unternehmen, insbesondere bei versicherbaren Schäden. Dennoch unterstütze das Land betroffene Betriebe, soweit es die strengen beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und des Bundes erlaubten. „Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz prüft zusammen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, ob die nach dem bundeseinheitlichen Rahmenkatalog zulässigen Billigkeitsmaßnahmen gewährt werden können – also die zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen und die Anpassung der Steuervorauszahlung. Außerdem prüfen wir, inwiefern das Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die geschädigten Betriebe genutzt werden kann“, erklärte Bonde.

 

Steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert

„Wir halten es für erforderlich, dass der Bund als Steuergesetzgeber eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe einführt. Landwirtinnen und Landwirte müssen die Möglichkeit haben, in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schwierige Jahre beiseite zu legen. Denn die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Schäden in der Landwirtschaft infolge von Witterungsextremen wie Trockenheit, Frost oder Hagel zunehmen. Landwirtschaftliche Betriebe sind daher immer stärker jährlichen Einnahmeschwankungen ausgesetzt“, erläuterte Bonde. Mit einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage hätten die Betriebe die Möglichkeit, handlungsfähig zu bleiben und könnten eigenständig Vorsorge treffen. Der Minister forderte die Bundesregierung auf, rasch zu handeln: „Gerade vor dem Hintergrund, dass die Agrarexperten aller Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für notwendig halten, hoffe ich, dass wir gemeinsam vorankommen und die schwarz-gelbe Bundesregierung zum Handeln bewegen können.“

 

Christa Krause
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