01.08.2013 | 19:00:00 | ID: 15644 | Ressort: Umwelt | Klima

Minister übergibt Fördermittelbescheide aus neuem Hochwasserschutzprogramm

Schwerin (agrar-PR) -

Nachdem im Dezember 2012 mit der Übergabe des ersten Zuwendungsbescheides durch den Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns an den Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung ein zusätzliches Hochwasserschutzprogramm des Landes gestartet war, übergab Dr. Till Backhaus am Donnerstag weitere vier Zuwendungsbescheide an den Verband. Sie sind bestimmt für wasserbauliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Heiligendamm, Kritzmow, Bad Doberan und Roggow. Die knapp 375.000 Euro Fördermittel unterstützen Gesamtinvestitionen in Höhe von 554.600 Euro.

Dr. Till Backhaus: "Nach meinen Besuchen in den vom Sommerhochwasser 2011 betroffenen Gemeinden habe ich mich dafür eingesetzt, ein entsprechendes Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Die durch verursachten Überschwemmungen Starkregen – allein in Warnemünde wurde vom 1. Juli bis 15. August 2011 mit 471 mm fast doppelt soviel Regen wie üblich gemessen – haben uns Schwachpunkte der Landschaftsgestaltung, der Gewässerbewirtschaftung und des Umgangs mit Niederschlagswasser in den Gemeinden aufgezeigt. Jetzt ist es möglich, auch solche kommunalen Investitionen in Hochwasserschutz und -vorsorge durch ein weiteres Programm meines Hauses mit Mitteln von EU, Bund und Land zu fördern." Es wird neben Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz erstmals auch aus dem ELER-Fonds finanziert.

Landesweit sind inzwischen 30 Vorhaben als förderfähig anerkannt worden. Viele Vorhabensträger haben gleichzeitig bei Innenministerium Unterstützung zur Reduzierung ihres Eigenanteils beantragt und können mit einem positiven Bescheid rechnen. Minister Dr. Backhaus: "Ich habe mich dafür erfolgreich bei Innenmister Lorenz Caffier eingesetzt."

Gefördert werden rund 70 % der Gesamtkosten. Dafür stehen bis 2015 rund 6,65 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Seit 1991 hat das Umweltressort ca. 460 Vorhaben der naturnahen Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes mit einem Fördermittelvolumen von rund 59 Mio. Euro unterstützt.

Der Minister appelliert an die Verbände und alle anderen Zuwendungsempfänger die Vorhaben zügig umzusetzen und die für sie vorgesehenen Fördermittel zeitgerecht in Anspruch zu nehmen. "Wegen der jeweils nur im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Bundesmittel, die Bestandteil der Förderung sind, verfallen die Gelder zum Jahresende. Das dürfen wir nicht zulassen. Ein zügiger Baufortschritt und ein enger Kontakt zu den Bewilligungsbehörden sind daher dringend geboten", so der Minister abschließend.

Die Maßnahmen:

Hochwasserschutz Heiligendamm: Der Graben 51ist im Zuge von Baumaßnahmen an den Löschwasserteich der Klinik angeschlossen worden, der Überlauf dieses Teiches ist an den Regenwasserkanal Heiligendamm des ZV Kühlung angeschlossen und führt hier im Niederschlagsfall häufig zu Überlastungen und zu Vernässungen im Bereich der Klinik. Es ist vorgesehen, für den Graben einen Auslauf in die Ostsee zu schaffen.

Hochwasserschutz Kritzmow:Die Gewässer im Bereich Wilsener Weg in Kritzmow sind für die Abführung des Niederschlagswassers aus dem besiedelten Bereich nicht ausreichend dimensioniert. Durch die Maßnahmen sollen zu klein bemessene Rohrleitungen gegen größere ersetzt und ein verrohrter Abschnitt als offenes Gewässer ausgebildet werden.

Hochwasserschutz Bad Doberan:Der sogenannte Krankenhausgraben verläuft im Stadtgebiet mit unzureichendem Abflussprofil zwischen Wohngrundstücken hindurch. Durchlässe sind nicht ausreichend dimensioniert, private Nutzungen im Uferbereich schränken das Abflussprofil zusätzlich ein. Durch die Maßnahmen soll das Gewässerprofil so ausgebaut werden, dass künftig ein ausreichend dimensionierter Durchfluss gesichert ist und Ausuferungen vermieden werden.

Hochwasserschutz Roggow: Bestandteil des Vorhabens sind hydrologische und hydraulische Untersuchungen und die Analyse von Schwachstellen im Gewässersystem. Diese waren Ursache für immer wieder auftretende Überschwemmungen in der Ortslage. Die umzusetzenden Maßnahmen dienen der Beseitigung der Abfluss-Schwachstellen und einer Verbesserung des Abflussprofils in den örtlichen Gewässersystemen. (PD)

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