28.12.2015 | 19:10:00 | ID: 21645 | Ressort: Umwelt | Klima

Stärkung der Futtermittelsicherheit in Schleswig-Holstein - Minister Habeck: „Die Wirtschaft muss sich künftig an den Kosten für Kontrollen beteiligen.“

Kiel (agrar-PR) - Um das hohe Niveau der Futtermittelsicherheit aufrecht zu erhalten, werden amtliche Futtermittelkontrollen in Schleswig-Holstein vom kommenden Jahr an für die Unternehmen kostenpflichtig. Eine entsprechende Verordnung tritt Anfang des Jahres in Kraft.
„Die Futtermittelskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das staatliche Kontrollsystem gestärkt werden muss und die Wirtschaft in der Pflicht ist, sich daran zu beteiligen.“

„Bei der Erhöhung der Futtermittelsicherheit ist das Land schon in Vorleistung gegangen, hat Personal aufgestockt und die Kontrolldichte spürbar erhöht. Jetzt ist die Wirtschaft am Zuge. Entsprechendes hat auch der Landtag gefordert; die Gebührenpflicht für die Kontrollen ist die Antwort darauf. Mit ihr könnten wir das neu erreichte, hohe Niveau an Futtermittelsicherheit dauerhaft aufrechterhalten und somit auch den Schutz von Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern und nicht zuletzt der Futtermittelwirtschaft selbst“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (28. Dezember 2015).

Futtermittel unterliegen einem strengen Kontrollsystem, mit dem Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Die Kontrollen verursachen nicht unerhebliche Kosten. Bislang mussten die Unternehmen nur für anlassbezogene Kontrollen, also insbesondere für Kontrollen auf einen konkreten Verdacht hin, Gebühren zahlen. Künftig wird das auch für reguläre Kontrollen der Fall sein. Landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeuger) sind in der Regel von der Gebührenpflicht ausgenommen.

„Wir haben für die Gebühren ein System entwickelt, das nach Risikoklassen, Tätigkeitsprofil und Größe der Betriebe differenziert die Gebühren staffelt. Damit wird sichergestellt, dass kleine Betriebe nicht zu stark belastet werden. Insgesamt sind die Gebühren angemessen und den Betrieben zuzumuten“, sagte Staatssekretärin Silke Schneider.

Hintergrund

Die amtliche Futtermittelüberwachung wird zentral vom Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster durchgeführt. Kontrolliert werden sowohl die Futtermittelunternehmen als auch die von diesen hergestellten Futtermittel. Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal von 2011 wurde das Personal aufgestockt.

Seit Mitte 2013 stehen drei zusätzliche Futtermittelkontrolleure zur Verfügung – insgesamt kümmern sich inzwischen acht ausgebildete und qualifizierte Futtermittelkontrolleure um die Futtermittelsicherheit. Zugleich wurde die Intensität der Kontrollen erhöht. So stieg beispielsweise die Zahl der genommenen und analysierten Proben von 673 im Jahr 2011 auf 866 im Jahr 2014.

Der Kontrolle unterliegen nicht nur rund 1.000 Futtermittelunternehmen, sondern auch die landwirtschaftlichen Betriebe, soweit sie Primärproduzenten von Futtermitteln sind. Bei den Betriebsinspektionen werden die Geschäftsunterlagen, die Produktionsanlagen sowie das betriebliche Qualitätsmanagement einschließlich des Eigenkontrollsystems des Unternehmens überprüft. Bei der Warenkontrolle werden Futtermittelproben gezogen und in einem Labor untersucht.

Mit Einführung der neuen Gebühren bei den Betriebskontrollen wird nach vier Aufwandsgruppen differenziert. Die Einstufung richtet sich nach der Hauptbetriebsart und gegebenenfalls dem Tätigkeitsprofil des kontrollierten Unternehmens. Die Höhe der Gebühr ist insofern abhängig von dem erforderlichen Aufwand.

Je nach Aufwandsstufe fällt eine Gebühr zwischen 170 Euro und 760 Euro pro abgeschlossener Inspektion an. Das Kontrollintervall kann zwischen neun Monaten und fünf Jahren liegen. Maßgeblich sind die Risikokategorie und die Risikobetriebsart des Unternehmens. Für die Probenahme einschließlich der Auslagen für die Analyse wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 435 Euro erhoben.

Im Rahmen einer Kleinstmengenregelung werden Inspektionen in Betrieben mit einem geringen Durchsatz mit dem niedrigsten Gebührensatz belegt. Betriebe, die weniger als 500 Tonnen Mischfutter im Jahr herstellen, sind gänzlich von der Probenahmegebühr ausgenommen. (melur)
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