10.03.2014 | 14:49:00 | ID: 17243 | Ressort: Umwelt | Klima

Start Waldbrandsaison 2014: Bundesweit harmonisierte Waldbrandwarnungen

Schwerin (agrar-PR) - In der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 1. März bis 30. September wird die Waldbrandgefahr anhand verschiedener Witterungsparameter berechnet und bisher in sogenannten Waldbrandwarnstufen (Stufe 0 bis 4) zum Ausdruck gebracht.

Hier gab es bisher Unterschiede zwischen den Bundesländern. Mit Start der Waldbrandsaison 2014 hat auch Mecklenburg-Vorpommern das neue bundeseinheitliche System der Waldbrandgefahrenstufen eingeführt. Die Waldbrandgefahr wird nun in allen Bundesländern in Form genannter Waldbrandgefahrenstufen von 1 bis 5 an die internationale Skalierung angepasst. Dabei wird die Bedeutung der einzelnen Gefahrenstufen im Wesentlichen beibehalten, d. h. die jetzt niedrigste Waldbrandgefahrenstufe 1 bedeutet „sehr geringe Waldbrandgefahr“ und die höchste Stufe 5 „sehr hohe Waldbrandgefahr“.

Die Änderung der Skala von Stufe „0 bis 4“ auf Stufe „1 bis 5“ dient so der harmonisierten Waldbrandwarnung über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Die Zeiten der Verwirrung sind vorbei, in denen Niedersachsen die Stufe 5 im Amt Neuhaus auswies und im angrenzenden Landkreis Ludwigslust-Parchim „nur“ die Stufe 4 festgesetzt wurde, obwohl das gleiche regionale Risiko vorlag und auch gemeint war. Die Waldbrandgefahrenstufen werden durch 9 so genannte Leitforstämtern für den Waldbrandschutz regional festgesetzt und bekannt gemacht.

Ab Gefahrenstufe 2 wird über gestaffelte Maßnahmen zur Waldbrandüberwachung und –vorbeugung entschieden. Dies sind vor allem Aktivierung von Bereitschaftsdiensten, Betrieb der automatischen Waldbrandfrüherkennungssysteme oder die Sperrung von Waldgebieten. Sowohl Forstbehörden, amtliche und ehrenamtliche Brandschutzorgane als auch Waldbesitzer und -besucher können sich so gut auf die jeweilige Waldbrandgefahr einstellen.

Das trockene und relativ milde Frühlingswetter hat regional bereits zur Festsetzung der Gefahrenstufe 2 geführt. Waldbrände sind bisher nicht aufgetreten. Im vergangenen Jahr ist es zu 18 Waldbränden gekommen, die rund 2 ha Wald schädigten. Seit 1990 kam es nur im Jahr 2007 mit 17 Bränden zu noch weniger Bränden. Besonders erfreulich ist die geringe Fläche pro Brand (0,11 ha/Brand). Dieses ist ein sicheres Zeichen für eine schnelle Branderkennung, Alarmierung und Aufnahme der Bekämpfung durch eine gute Zusammenarbeit der Forst mit den Leitstellen und Feuerwehren im Land.

Da die Waldbrandgefahr laut Wetterprognose weiter ansteigen soll, sind die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unseres Landes aufgerufen, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Folgende Hinweise sollten beachtet werden:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur! Beachten Sie im ländlichen Raum besonders bei der Anlage von Märzfeuern die jeweiligen Brand- und Umweltschutzbestimmungen.
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Weitere Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstanstalt M-V: http://www.wald-mv.de/waldbrandkarte

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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